Der Ältestenrat des SBB | Sächsischer Bergsteigerbund

Der Ältestenrat des SBB

Der Vorstand des SBB hat am 3. Mai 2010 die Gründung eines Ältestenrates beschlossen und die Erstmitglieder ernannt. Der Ältestenrat berät den Vorstand in wesentlichen Angelegenheiten, die für eine gedeihliche Entwicklung des SBB von Bedeutung sind. Dabei kann der Vorstand dem Ältestenrat Punkte zur Beratung vorschlagen, aber der Ältestenrat kann auch nach eigenem Ermessen Themen aufgreifen und dem Vorstand Empfehlungen geben.

Der Ältestenrat besteht aus mindestens 8 und höchstens 15 Mitgliedern.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Mitgliedschaft im SBB sowie ein Mindestalter von 60 Jahren. In den Ältestenrat wurden gestandene Persönlichkeiten gewählt, die sich durch ein hohes Maß an bergsportlicher Erfahrung auszeichnen.

Mitglieder des Ältestenrat

Als Erstmitglieder wurden ernannt: Bernd Arnold, Dieter Fahr, Dietrich Hasse, Dietmar Heinicke, Gunter Hommel, Manfred Knabe, Konrad Lindner, Gisbert Ludewig, Wolfgang Prager, Günter Priebst, Frank Richter, Herbert Richter, Joachim Schindler, Gunter Seifert und Horst Umlauft.

Zur Wahl 2022 wurden Günter Priebst als 1. Vorsitzender, Dieter Fahr als 2. Vorsitzender und Manfred Knabe als Schriftführer für weitere drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Gerlinde Peemüller wurde als neues Mitglied in den ÄR aufgenommen.

Seit 2014 ist Helfried Hering und seit 2019 sind Anni Naumann und Manfred Großer Mitglieder des Ältestenrates. Frank Richter und Marion Göhler sind ausgeschieden. Wolfgang Prager, Konrad Lindner und Dietrich Hasse haben wir durch Todesfall verloren. Die Leitungsstruktur ist in der neuen Wahlperiode gleichgeblieben.

Die Satzung des Ältestenrates