Kletterordnung Klettergarten Liebethal | Sächsischer Bergsteigerbund

Kletterordnung Klettergarten Liebethal

Benutzerordnung für den SBB-Klettergarten Pirna-Liebethal


Der Klettergarten Pirna-Liebethal („KG Liebethal“) ist Eigentum des Sächsischen Bergsteigerbundes, Sektion des Deutschen Alpenvereins e.V. („SBB“). Die Betreuung des KG erfolgt durch die Ortsgruppe Pirna.
Jeder Kletterer muss sich der Verantwortung bewusst sein, welche die Ausübung unseres Sports gegenüber der Natur und in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit der eigenen Person und gegenüber Dritten mit sich bringt. Alle Benutzer des KG Liebethal tragen eine Mitverantwortung zur Erhaltung des Klettergartens und zur Sicherstellung der zweckgerechten Nutzung des Klettergartens.
Mit dem Betreten des KG Liebethal wird diese Benutzerordnung anerkannt!

§ 1 Betretungs- und Nutzungsrecht

  1. Das Betreten des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr. Die Interessen des Eigentümers und der Anlieger sowie anderer Besucher dürfen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Es ist ausschließlich der Zugang direkt am Buswendeplatz zu benutzen.
  2. Das Parken ist nur außerhalb des Buswendeplatzes gestattet. Wenn die Parkflächen am Buswendeplatz belegt sind, nutzt bitte den Wanderparkplatz 300 Meter Richtung Pirna auf der rechten Seite. Das Befahren des KG-Geländes ist generell verboten.
  3. Nutzungsberechtigt sind Mitglieder des Sächsischen Bergsteigerbundes sowie Mitglieder anderer Sektionen des Deutschen Alpenvereins e.V. Der jeweils gültige Mitgliedsausweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  4. Nicht klettern dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie nicht die ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten haben. Die Einverständniserklärung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kinder, welche das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen ferner nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer legitimierten Person klettern, welche die Aufsicht ausübt.
  5. Hunde sind im KG Liebethal dauerhaft anzuleinen.

§ 2 Klettern

  1. Klettern ist eine Sportart, deren Ausübung zum Teil nicht erkennbare Risiken mit sich führt und bei deren Ausübung es unter Umständen zu schwersten Verletzungen – auch mit Todesfolge – kommen kann. Oberste Priorität muss daher immer die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit der anderen Kletterer haben.
  2. Der KG Liebethal ist keine künstliche Kletterwand. Die Festigkeit des Gesteins entspricht dem natürlichen Sandstein. Jeder Kletterer ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich und klettert – wie im Gebirge(!) – auf eigenes Risiko. Es besteht Steinschlaggefahr! Das Tragen von Helmen ist beim Klettern und beim Aufenthalt im Wandbereich für alle Pflicht.
  3. Zur Seilumlenkung dürfen nur die dafür vorgesehenen Umlenkringe und Sicherungsketten verwendet werden. Umlenkung direkt über die Ringe/Ketten ist nicht zulässig. Es ist immer über zusätzliche Karabiner umzulenken. Beim Abbauen darf nicht abgelassen werden, es ist generell abzuseilen. Das Einrichten von Toprope-Umlenkungen an Zwischensicherungshaken ist verboten.
  4. Wird eine Route zu Übungszwecken längere Zeit belegt, so ist anderen Kletterern das Begehen der Route zwischenzeitlich zu ermöglichen.
  5. Es ist verboten, eigenmächtig Veränderungen am Fels oder an den Sicherungseinrichtungen vorzunehmen. Schäden sind umgehend an die SBB-Geschäftsstelle oder an die OG Pirna zu melden.
  6. Nichtkletterern ist der Aufenthalt im Einstiegsbereich generell untersagt.
  7. Die Anwendung von Magnesia ist in allen Wegen verboten.

§ 3 Umweltverträgliches Verhalten

  1. Abfälle jeglicher Art sind beim Verlassen des Klettergartens mitzunehmen und dürfen nicht zurückgelassen werden.
  2. Bei der Benutzung der Toilette ist auf Sauberkeit zu achten. Die Toilette ist kein Abfallbehälter.
  3. Unnötiger Lärm ist zum Schutz der Interessen der Anwohner zu vermeiden.

§ 4 Gruppenveranstaltungen und Kletterkurse

  1. Veranstaltungen, die nicht in Verbindung mit dem Klettersport stehen, sind nicht zugelassen.
  2. Alle Veranstaltungen durch Gruppen (kommerzielle und nicht-kommerzielle Veranstaltungen) im Rahmen des zugelassenen Kletterbetriebs bedürfen der Genehmigung durch den SBB. Die Anmeldung erfolgt bei der OG Pirna (sbb-pirna.de).

§ 5 Verstöße gegen die Benutzerordnung / Hausrecht

  1. Unbefugte Nutzungen durch Dritte oder Verstöße gegen die Benutzerordnung sind unverzüglich der OG Pirna zu melden.
  2. Kontrollkräfte des SBB handeln im Auftrag des SBB. Sie üben im Rahmen ihrer Tätigkeit auch das Hausrecht aus und vertreten die Interessen des SBB. Es ist ihnen vorbehalten, einzelne Routen oder Felsbereiche aus Sicherheitsgründen zu sperren. Ihren Anweisungen haben alle Besucher und Benutzer des Klettergartens uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.
  3. Verstöße gegen die Benutzerordnung können mit einem befristeten oder vollständigen Betretungsverbot belegt sowie zur Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde gebracht werden. Der SBB behält sich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


Der SBB betreibt und unterhält den Klettergarten Liebethal mit großem Aufwand und mit größtmöglicher Sorgfalt. Trotz dieser Sorgfalt können nicht alle Gefahren beim Klettern in freier Natur ausgeschlossen werden. Steinschlag, Felssturz, Frostsprengung, Erosion durch Feuchtigkeit u.Ä. sind Ereignisse in der Natur, die man nicht komplett absichern kann. Seid Euch stets der möglichen Gefahr bewusst! Unterstützt den Erhalt unseres Klettergartens.

Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß im Klettergarten Liebethal!
Sächsischer Bergsteigerbund

Übergeordnete Seiten