Die Arbeitsgruppe arbeitet zusammen mit den zuständigen Behörden, um einvernehmlich, legal und naturschutzkonform Bäume an/um Kletterfelsen zu entfernen, welche den Kletterbetrieb stören, eine Gefahr für die Kletterer darstellen bzw. den Kletterfelsen zu sehr beschatten können. Die zuständigen Behörden sind für das Gebiet des Nationalparks die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und für das Landschaftsschutzgebiet der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt. Befinden sich Klettergipfel auf Privatwaldflächen, wird der Eigentümer um Zustimmung gebeten. Auch dies ist Aufgabe der Arbeitsgruppe.
Die Arbeitsgruppe ist ein wichtiger Bestandteil der Rahmenvereinbarung „Zukunftsfähiger Bergsport und Naturschutz in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz“. In dieser Rahmenvereinbarung verstehen sich der SBB, die Nationalparkverwaltung und der Forstbezirk Neustadt als Partner. Alle Maßnahmen werden einvernehmlich miteinander abgestimmt und umgesetzt. Darüber hinaus arbeitet die AG „Freischneiden/Gipfelpatenschaften“ mit anderen SBB-Arbeitsgruppen eng zusammen.
Die Gipfelpatenschaften sollen gewährleisten, dass die durch die AG erzielten, verbesserten Zustände an Klettergipfeln- und Kletterwegen, sowie der festgelegten Zugangswege zu Klettergipfeln, langfristig erhalten bleiben und sich möglichst sogar verbessern.