Du bist umgezogen? Hast du eine neue Kontoverbindung? Hat sich z.B. durch Heirat dein Nachname geändert? Seid ihr zusammengezogen? Habt ihr euch getrennt? Das kann Auswirkungen auf deine Beitrags-Kategorie und die Lieferung von SBB-Mitteilungsblatt oder DAV-Panorama haben.
Bitte lass uns die Änderungen am besten über das Online-Änderungsformular wissen. Du kannst dein Anliegen auch per Post an die Geschäftsstelle oder per E-Mail mitteilen. Telefonische Änderungsmeldungen nehmen wir nicht entgegen, um Schreibfehler und Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn Du für das Jahr 2023 bisher noch gar keinen Ausweis zugeschickt bekommen hast, verwende bitte nicht das Formular sondern schreibe eine Mail mit Name, ggf. Mitgliedsnrummer oder Geburtsdatum an mv@bergsteigerbund.de. Es gab dieses Jahr Probleme bei der Zustellung.
Du hast deinen Mitgliedsausweis verloren? Über den Verlust musst du uns schriftlich informieren und einen neuen beantragen. Am einfachsten geht das online. Du kannst aber auch einen formlosen Brief an die Geschäftsstelle oder eine E-Mail schicken. Im Vereinszentrum am Tresen gibt es auch ein Formular für die Verlustmeldung.
Sollte sich dein verlorener Ausweis wieder anfinden, bitten wir dich um Rücksendung des Zweitausweises.
Für den Ersatzausweis wird eine Servicegebühr von 5,00 Euro erhoben.
Du bist umgezogen und möchtest die Vorteile der Sektion vor Ort nutzen? Das geht mit einem unterjährigen Sektionswechsel. Dafür musst Du bei der bisherigen Sektion kündigen. Danach meldest Du dich bei der neuen Sektion normal an und legst gleichzeitig das Kündigungsschreiben vor. In der neuen Sektion bekommst Du für das laufende Jahr eine beitragsfreie Gast-Mitgliedschaft (Kategorie C) und musst für das Jahr auch nicht nochmal einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Die Umkategorisierung auf die reguläre Kategorie (z.b. Vollmitglied (Kategorie A), Partnermitglied (Kategorie B) oder Junioren-Mitglied (Kategorie D)) erfolgt dann im darauffolgenden Jahr.
Wie der Sektionswechsel zum Jahreswechsel funktioniert, ist in unseren FAQ’s nachzulesen.
Die allgemeine Kündigungsfrist im DAV für das folgende Kalenderjahr ist immer der 30. September des laufenden Kalenderjahres. Im SBB ist der 30. November der letztmögliche Termin. Die Kündigung muss bei über 18jährigen Personen durch diese selbst erfolgen. Sie kann per E-Mail oder mit der Post an die Geschäftsstelle geschickt werden. Die Kündigungsbestätigung wird dann entsprechend zugeschickt.
Weitere Hinweise zur Mitgliedschaft im SBB findest du in unseren FAQ’s.