Änderungsmeldungen/Mitgliedsausweis

  • Wie du Änderungen melden kannst:
  • Wichtig:
    • Dein Anliegen muss immer schriftlich eingereicht werden.
  • Frist:
    • Änderungen müssen spätestens bis zum 30.11. eines Jahres eingegangen sein, damit sie ab dem folgenden Jahr gelten.
  • Beispiele für Änderungen:
  • Folgen verspäteter Änderungsmeldungen:

  • Mitgliedsausweis verloren, es gibt zwei Varianten

    1. Variante: Digital & kostenfrei

    Lade dir deinen Mitgliedsausweis ganz einfach in digitaler Form über mein.alpenverein.de herunter. So hast du alle wichtigen Informationen jederzeit auf deinem Smartphone dabei – kein lästiges Suchen nach dem Papierausweis mehr. Und das Beste: Der Service ist für dich kostenfrei.

    So funktioniert’s:

    1. Anmelden auf mein.alpenverein.de
      Registriere dich einmalig und melde dich anschließend mit deinen Zugangsdaten an.

    2. PDF herunterladen
      Nach dem Login kannst du deinen digitalen Mitgliedsausweis als PDF herunterladen.
      Praktisch: Zusätzlich wird dir der Ausweis automatisch per E-Mail zugeschickt.

    Gültigkeit

    Der digitale Mitgliedsausweis ist – genau wie der klassische Ausweis – nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.


    2. Variante: Gedruckter Papierausweis (Servicegebühr 5,00 €)

    Alternativ kannst du einen gedruckten Mitgliedsausweis als Zweitausfertigung erhalten.
    Für die Ausstellung fällt eine Servicegebühr von 5,00 € an.

    So funktioniert’s:

    1. Formular ausfüllen
      Gib deine Daten in das entsprechende Formular ein und sende es ab.

    2. Überweisung & Benachrichtigung
      Überweise die Servicegebühr in Höhe von 5,00 € und informiere uns anschließend per E-Mail an mv@bergsteigerbund.de, wann du die Überweisung vorgenommen hast.

    3. Versand des Ausweises
      Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, senden wir dir den neuen Mitgliedsausweis zu.

    Wichtiger Hinweis

    Sollte dein verlorener Ausweis wieder auftauchen, bitten wir dich, den ausgestellten Zweitausweis an uns zurückzusenden.


    Sektionswechsel

    Du bist umgezogen und möchtest die Vorteile der Sektion vor Ort nutzen? Das ist mit einem Sektionswechsel möglich. Dafür kündigst du bei der bisherigen Sektion und sendest uns die Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion an unsere E-Mail in der Mitgliederverwaltung zu. Nach der Anmeldung über eine der genannten Möglichkeiten bekommst du für das laufende Jahr eine beitragsfreie Gast-Mitgliedschaft (Kategorie C). Es ist keine weitere Zahlung des Mitgliedsbeitrags für das laufende Jahr nötig. Die Umkategorisierung auf die reguläre Kategorie (z.b. Vollmitglied (Kategorie A), Partnermitglied (Kategorie B) oder Junioren-Mitglied (Kategorie D)) erfolgt dann im darauffolgenden Jahr.


    Kündigung deiner Mitgliedschaft

    Die allgemeine Kündigungsfrist im DAV für das folgende Kalenderjahr ist immer der 30. September des laufenden Kalenderjahres. Im SBB ist der 30. November der letztmögliche Termin. Die Kündigung muss bei über 18-jährigen Personen durch diese selbst erfolgen. Sie kann per E-Mail oder mit der Post an die Geschäftsstelle geschickt werden. Die Kündigungsbestätigung wird dann entsprechend zugeschickt.


    FAQ’s

    Weitere Hinweise zur Mitgliedschaft im SBB findest du in unseren FAQs.