Der Verein führt den Namen „Sächsischer Bergsteigerbund e. V., Sektion des Deutschen Alpenvereins“ und hat seinen Sitz in Dresden. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen. In dieser Satzung werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
Der Verein ist Mitglied des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV). Er unterliegt der Satzung dieses Vereins und hat damit alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser ergeben. Zu den Pflichten gehören:
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand Mitglieder ernennen, die sich hervorragende Verdienste um den Verein erworben haben. Sie erhalten den Mitgliederausweis ihrer Kategorie; sie können von der Beitragspflicht gegenüber dem Verein befreit werden.
Die Mitgliedschaft wird beendet
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende und der Schatzmeister haben jeweils Einzelvertretungsbefugnis ausgenommen Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 5.000 Euro. Für Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 5.000 Euro ist die Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Im Übrigen vertreten der Erste Vorsitzende oder der Zweite Vorsitzende oder der Schatzmeister gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied den Verein.
a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der
Tagesordnung;
b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
c) Vorbereitung und Aufstellung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts;
d) Erlass von Hausordnungen, die nicht Bestandteil der Satzung sind.
Wenn es der Vorstand für notwendig erachtet, werden Entscheidungen durch den erweiterten Vorstand getroffen.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 05.11.2018
Sächsischer Bergsteigerbund e.V.
Genehmigung durch den DAV gemäß §§ 7 Nr. 1 g), 13 Nr. 2 h) der DAV-Satzung