Das Sächsische Klettern ist legendär, berühmt und berüchtigt – zum Beispiel für seine teils „spärliche“ Absicherung. Was jemand als „gut“ oder „schlecht“ gesichert empfindet, daran scheiden sich die Geister. Fest steht jedoch, dass gerade die psychische Komponente wesentlicher Teil jeder Kletterei in der Sächsischen Schweiz ist. Es geht nicht nur allein darum, die richtigen Bewegungen mit der nötigen Kraft an den Fels bringen zu können. Auch der Umgang mit der Sicherungssituation will gekonnt sein: Die meisten Kletterwege sind mit verhältnismäßig wenigen fest installierten Sicherungspunkten („Ringen“) ausgestattet.
Nur Erstbegeher eines Kletterweges haben das Recht, nach bestimmten Regeln Ringe in „ihre“ Kletterwege zu setzen. Die Ringstandorte und ihr Vorhandensein oder Nichtvorhandensein sind dabei wesentlicher Teil des Charakters und des psychischen Anspruchs eines jeden Kletterweges an nachfolgende Begeher. Nach der Erstbegehung eines Kletterweges besteht für alle Kletterer die Möglichkeit, einen „nachträglichen Ring“ (nR) für diesen Weg zu beantragen. Diese Änderung der Sicherungssituation bedarf jedoch einer genauen Betrachtung durch ein Fachgremium – der AG nR des SBB.
Die AG nR des SBB gibt es in der heutigen Form seit 1997 – näheres zur Geschichte der AG nR erfahrt ihr hier. Die AG nR besteht derzeit aus gut zwanzig Mitgliedern. Sie versuchen anhand klarer Kriterien, die an die Neuinstallation eines nR in der Geschäftsordnung der AG nR festgelegt sind, über „nR-Anträge“ zu entscheiden.
Die „nR-Anträge“ sind die Arbeitsgrundlage der AG nR. Mittels dieser Anträge können alle interessierten Bergfreunde beantragen, an einer bestimmten Stelle in einem bestimmten Kletterweg die Sicherungssituation mittels Ringen entscheidend zu verändern. Einen nR-Antrag kann jeder stellen, jedoch sind entsprechende Standards in Form und Inhalt wichtig, dass der nR-Antrag überhaupt bearbeitet werden kann. Wie soll die AG nR zum Beispiel über einen beantragten nachträglich installierten Ring („nR“) befinden, wenn aus dem Antrag nicht klar hervor geht, wohin der nR kommen soll?
In der Geschäftsordnung der AG nR sind sechs Kriterien für nR genannt und erläutert. Wenigstens eines dieser Kriterien muss erfüllt sein und bei jedem nR-Antrag als Begründung aufgeführt sein. Anhand dieser Kriterien erfolgen auch die Diskussion und Bewertung innerhalb der AGnR.
Auf unserer Website findet ihr ein Online-Formular für nR-Anträge, welches alle Aspekte berücksichtigt. Nur vollständig ausgefüllt und mit Foto bzw. Skizze versehen kann ein Antrag zur Bearbeitung in der AG nR gelangen. Natürlich kann ein nR-Antrag auch auf Papier gebracht werden. Das erforderliche Formular ist hier zu finden und kann dann im Vereinszentrum abgegeben werden.
nR-Anträge mit groben Unzulänglichkeiten in Form oder Inhalt können aufgrund des dadurch viel größeren Arbeitsaufwands nicht berücksichtigt werden. Und Arbeit hat die AG genug: Jeder Kletterweg zu jedem nR-Antrag muss von möglichst vielen (allermindestens drei) Mitgliedern begutachtet, in Protokollen beurteilt und in den AG-Sitzungen abgestimmt werden. Zurzeit werden pro Jahr gut 50 Anträge bearbeitet. Der rege und bewährte Stamm an AG-Mitgliedern kann immer eine Aufwertung gebrauchen – vielleicht durch dich?