Benutzerordnung | Sächsischer Bergsteigerbund

Benutzerordnung

Benutzungsordnung für das SBB-Vereinszentrum

Betreiber: Sächsischer Bergsteigerbund e.V.

Benutzungsberechtigung

Ausrüstungsverleih

Haftung

Hallenregeln

Kletterregeln

Boulderregeln

Benutzungsberechtigung

Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.

Die Sektion/ der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen.

  • Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).
  • Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 50 € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
  • Der sofortige Verweis aus der Anlagen und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.
  • Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden. Die Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten durch Sonderveranstaltungen oder Jugendgruppen der Sektion sind mit der Geschäftsstelle im Voraus zu vereinbaren.
  • Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).
  • Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.9) und im Besitz eines DAV-Vorstiegsschein sind.
  • Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  • Formblätter für Einverständniserklärungen können auf der Homepage des Sächsischen Bergsteigerbundes heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse vorgelegt werden.
  • Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
  • Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
  • Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung

Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

  • Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
  • Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 35 m Länge verwendet werden.
  • Bouldern ist nur im ausgewiesenen Boulderbereich gestattet.

    Ausrüstungsverleih

    Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und 2.1.

    • Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen.
    • Im Rahmen von SBB-Gruppenveranstaltungen steht den Kindern und Jugendlichen eine Dauerausleihe für Klettergurt und Kletterschuhe zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen und Ausleihkonditionen sind dem Ausleihvertrag zu entnehmen.
    • Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden, es sei denn es handelt sich um eine Dauerausleihe (siehe 3.3).
    • Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.

    Haftung

    Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

    • Für mitgebrachte Wertsachen des Nutzers, die in seiner Obhut bleiben, ist die Haftung des Betreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    • Sollte die Anlage aufgrund von höherer Gewalt ganz oder teilweise gesperrt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Eintrittsgelder.

      Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle

      Du hast Verantwortung!

      • Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
      • Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
      • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!
      • Nimm sicherheitsrelevante Hinweise anderer dankend an.

      Fairness und Rücksichtnahme!

      • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
      • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
      • Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
      • Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch. Nutze Flüssigmagnesia.
      • Zum Klettern müssen stets Kletterschuhe oder saubere Turnschuhe getragen werden.

      Achtung Gefahrenraum!

      • In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen
      • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
      • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.

      Hindernisse wegräumen!

      • Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
      • Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).

      Bei Unfällen erste Hilfe!

      • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
      • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.

      Beschädigungen melden!

      • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner, Seile oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
      • Routensperrungen beachten

      Die Kletterhalle ist kein Spielplatz

      • Kinder beaufsichtigen
      • Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
      • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und DAV-Vorstiegsschein unbeaufsichtigt klettern.
      • Rennen ist verboten.

      Gefahr durch Schmuck und lange Haare!

      • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen
      • Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
      • Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.

      Alkohol- und Rauchverbot!

      • Nach Alkoholkonsum und Drogenkonsum nicht klettern und Bouldern
      • Bei Einnahme von Medikamenten, welche die Reaktionsfähigkeit mindern, nicht klettern
      • Rauchen ist verboten – auch im Außenbereich

      Handy, Musik und Tiere stören!

      • Handys lenken ab und können herunterfallen.
      • Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
      • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

      Kletterregeln – Sicher Klettern

      Partnercheck vor jedem Start!

      • Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
      • Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck: 
        • Korrekt geschlossener Klettergurt?
        • Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?
        • Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?
        • Sicherungskarabiner geschlossen?
        • Seil ausreichend lang?
        • Seilende abgeknotet?
      • Vergewissere dich über dieSicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand!
      • Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.

      Direkt einbinden!

      • Binde dich immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.

      Sicherungsgerät richtig bedienen!

      • Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an und benutze ein anerkanntes Sicherungsgerät (Halb- oder Vollautomat). Von Sicherung mit Abseilacht, Tuber und HMS wird abgeraten. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
      • Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt oder benutze ein Ohm.
      • Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.

      Alle Zwischensicherungen einhängen!

      • Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst Du alle Zwischensicherungen einhängen.
      • Spontane Stürze sind immer möglich.
      • Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.

      Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!

      • Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
      • Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.
      • Sturzraum freihalten!
      • Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
      • Klettere nicht im Sturzraum anderer.
      • Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
      • Vermeide Pendelstürze!

      Kein Top Rope an einzelnem Karabiner! 

      • Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in den dafür vorgesehenen Umlenker.
      • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

      Pendelgefahr beachten!

      • Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.

      Nie Seil auf Seil!

      • Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.

      Vorsicht beim Ablassen!

      • Informiere deinen Partner, bevor du dich ins Seil setzt.
      • Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
      • Achte auf einen freien Landeplatz.

      Boulderregeln – Sicher Bouldern

      Aufwärmen!

      • Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf!  Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.

      Sturzraum freihalten!

      • Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
      • Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
      • Kollisionen können zu Verletzungen führen.

      Spotten!

      • Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.

      Abspringen oder Abklettern!

      • Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
      • In speziell ausgewiesenen Fällen ist es möglich auszusteigen.
      • Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.

      Auf Kinder achten!

      • Nimm Rücksicht auf Kinder.
      • Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.