Für die Prüfung von Erstbegehungen ist die Arbeitsgruppe neue Wege (AG NW) zuständig. Die AG NW wird von Christian Glaser geleitet. Die AG NW besitzt eine Geschäftsordnung (hier einzusehen) und überprüft bei eingereichten Erstbegehungen die Einhaltung der sächsischen Kletterregeln, zum Beispiel:
Die AG NW arbeitet eng mit der Arbeitsgruppe Projekte zusammen, welche beauftragt ist, die unvollendeten Erstbegehungen (Projekte) zu verwalten.
Beachtet bitte die Erstbegehungsbeschränkungen und die Hinweise zur Anerkennung von Wegen. Seit April 2008 gilt die Zonierungsregel, welche unbedingt zu beachten ist. Diese Zone (eine Liste, kein zusammenhängendes Gebiet) definiert, in welchen Bereichen keine Erstbegehungen mehr durchgeführt werden können.
Beachtet bitte auch, dass Erstbegehungsmeldungen sowie auch Projektanträge aussschließlich online über die auf unserer Website zur Verfügung gestellte Möglichkeit erfolgen sollen:
Siehe dazu bitte auch die Information des Vorstands für Bergsteigen.