Der Verein führt den Namen „Sächsischer Bergsteigerbund e. V., Sektion des Deutschen Alpenvereins“ und hat seinen Sitz in Dresden.
Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen.
In dieser Satzung werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
Der Verein ist Mitglied des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV). Er unterliegt der Satzung dieses Vereins und hat damit alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser ergeben. Zu den Pflichten gehören:
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand Mitglieder ernennen, die sich hervorragende Verdienste um den Verein erworben haben. Sie erhalten den Mitgliederausweis ihrer Kategorie; sie können von der Beitragspflicht gegenüber dem Verein befreit werden.
Die Mitgliedschaft wird beendet
Die Frist zur Beschlussfassung legt der/die 1. oder 2. Vorsitzende fest, sie muss mindestens fünf Arbeitstage ab Zugang der E-Mail-Vorlage betragen. Wenn ein Vorstandsmitglied innerhalb dieser Frist der Beschlussfassung im Umlaufverfahren per E-Mail an den/die 1. oder 2. Vorsitzende/n widerspricht, muss die Beschlussfassung in einer ordnungsgemäßen Vorstandssitzung erfolgen. Wenn ein Vorstandsmitglied innerhalb der gesetzten Frist keine Stimme abgibt, gilt dies nicht als Zustimmung und das Umlaufverfahren ist gescheitert.
Die Fassung dieser Satzung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13.11.2023 beschlossen und trat mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.