Informationen zum Auslaufen der Zehnerkarten und Gutscheine zum Jahresende | Sächsischer Bergsteigerbund

Informationen zum Auslaufen der Zehnerkarten und Gutscheine zum Jahresende

Die Zehnerkarten und Gutscheine laufen in der Kasse nach 3 Jahren zu jeweiligen Jahresende ab.

Dafür gibt es folgende Gründe, die sich aus den Gesetzmäßigkeiten ergeben:

 

  • Regelungen im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Wenn auf einem Rabatt- oder Gutschein keine Befristung vermerkt ist, so ist er nicht unbegrenzt einlösbar. Nach BGB gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt immer erst am Ende des Jahres, in dem der Rabatt- oder Gutschein erworben wurde.

  • Steuerrecht:

Am Ende des Jahres werden die noch offenen Eintritte von Mehrfachtickets auf das folgende Jahr übertragen. Somit wird der Geldwert dieser Eintritte nicht als Gewinn für das Jahr, in dem das Mehrfachticket gekauft wurde, verbucht, sondern erst später.

Das Finanzamt wacht über die Gemeinnützigkeit des Vereins und verlangt nach einer gewissen Zeit (drei Jahre, gemäß BGB) die Ausweisung des Gewinns. Damit wird ggf. Ertragssteuer fällig, wenn der entsprechende steuerliche Freibetrag überschritten wird.

  • Vereinsrecht:

Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 AO dürfen die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Somit ist eine Schenkung nicht möglich!