Mitgliedsbeiträge | Sächsischer Bergsteigerbund

Mitgliedsbeiträge

Mitgliederkategorien und Beiträge des SBB

KategorieKategoriebeschreibungJahresbeitragab 1.9.**
A-Mitgliedab 25 Jahren80 Euro49 Euro
A-Mitglied
Sozialtarif
ab 25 Jahren (bei Vorlage vom Dresden-Pass oder Äquivalent bei Auswärtigen)***55 Euro35 Euro
B-MitgliedPartner* von A-Mitgliedern, Senioren ab 70 Jahren, Schwerbehinderte und Bergwacht-Mitgliedern 45 Euro28 Euro
C-Mitglied Gastmitglied (Vollmitglied in einer anderen DAV-Sektion, im ÖAV oder im AVS)30 Euro18 Euro
Junior18 bis 24 Jahre44 Euro27 Euro
Kind/Jugendbis 17 Jahre25 Euro15 Euro
Kind/Jugendbis 17 Jahre (wenn mindestens ein Elternteil Mitglied ist****)beitragsfreibeitragsfrei

Der Jahresbeitrag gilt für ein Kalenderjahr.


* Ehepartner/unverheiratete Partner (A-Mitglied + B-Mitglied) mit gleichem Wohnsitz (Anschrift) und einem Konto, von dem beide Beiträge abgebucht werden. Schwerbehinderte mit 50 GdB. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung. Es erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge bei verspäteter Beantragung.


**Im DAV gibt es einen Ganzjahresbeitrag für das Kalenderjahr. Bei Eintritt in den SBB nach dem 01. September werden für das Eintrittsjahr ermäßigte Beiträge erhoben. Mitgliedschaften, die im Dezember abgeschlossen werden, gelten bereits für das Folgejahr. Als Stichtag für die Altersberechnung gilt der 01. Januar eines Jahres. 


***Berechtigt sind Empfänger von: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Barbeträgen vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche, Leistungen für Menschen, die Asyl beantragen und finanzielle Unterstützung bekommen.

Nachweis: Auf formlosen, schriftlichen Antrag mit jährlich eigenständiger Vorlage (per Mail) vom Dresden-Pass (oder Äquivalent bei Auswärtigen) durch das Mitglied bis zum 30.11. für das Folgejahr. Bei Neumitgliedschaft muss der Nachweis im Anhang des Mitgliedsantrages angehängt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge bei verspäteter Beantragung.


****Die Kinder müssen im gleichen Haushalt wie das Elternteil gemeldet sein. Eine A-Mitgliedschaft für das Hauptmitglied ist Voraussetzung. Bei einer C-Mitgliedschaft sind die Kinder nicht beitragsfrei inkludiert. Für diese Kinder gilt entweder die C-Mitgliedschaft (wenn die Kinder ebenfalls in einer anderen Sektion Mitglied sind) oder es gilt der Kinder- und Jugendtarif.


Aufnahmegebühr

  • Es werden einmalig für jedes Neumitglied 10 Euro Aufnahmegebühr erhoben.
  • Bei gleichzeitiger Neuanmeldung mehrerer Partner-/Familienmitglieder und bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden einmalig 15 Euro fällig.
  • Die Aufnahmegebühr ist auch für beitragsfreie Kinder und Jugendliche zu entrichten.
  • Bei unmittelbarem Wechsel von einer DAV-Sektion zum SBB und für C-Mitglieder wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Beitragszahlung

Wir bitten euch, uns mit der Antragstellung eine SEPA-Einzugsermächtigung (für Beitrag und Aufnahmegebühr) zu erteilen, das erleichtert die Bearbeitung. Dieser Betrag wird für das Eintrittsjahr innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung abgebucht. Der Ausweis wird sofort ausgegeben oder zugeschickt. In den Folgejahren wird der Beitrag immer Anfang Januar eingezogen. Nach erfolgreicher Abbuchung werden die Ausweise dann bis Ende Februar postalisch zugesandt.

Wer keine Einzugsermächtigung erteilt, hat die Möglichkeit, den Beitrag auf das untenstehende SBB-Konto zu überweisen oder in der Geschäftsstelle bar zu entrichten. Für beide Zahlweisen wird eine zusätzliche Servicegebühr von 5 Euro pro Jahr und Familie erhoben. Der Mitgliedsausweis wird nach Eingang der Zahlung ausgegeben oder zugeschickt. Der Termin für die Beitragszahlung ist in den Folgejahren jeweils der 31. Januar.

Die SEPA-Einzugsermächtigung kann jederzeit auch nachträglich erteilt werden.

Bankverbindung:

Sächsischer Bergsteigerbund e.V.

Ostsaechs. SPK Dresden

IBAN: DE47 8505 0300 0221 0277 26

BIC: OSDDDE81XXX

 

Die Mitgliedschaft verlängert sich immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30. November für das Folgejahr gekündigt wird (formlos schriftlich per Post oder E-Mail).

Bitte teilt uns regelmäßig Änderungen (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mit. Nur dann kommt unsere Post bei euch an und ihr erspart uns Zeit und Kosten.