Erstbegehungsbeschränkungen | Sächsischer Bergsteigerbund

Erstbegehungsbeschränkungen

Seit April 2008 gilt in der Sächsischen Schweiz eine Zweizonenregelung für die Durchführung von Erstbegehungen. In der einen Zone sind Erstbegehungen unter Beachtung der geltenden Regeln möglich. In der zweiten Zone ist dies nicht mehr möglich. Die Liste von Gipfeln und Bereichen dieser eingeschränkten Zone findet ihr weiter unten auf der Seite.