Mitgliedsbeiträge/Beitragsstruktur

Mitgliederkategorien und Beiträge des SBB

Kategorie Kategoriebeschreibung Jahresbeitrag ab 1.9.**
A-Mitglied ab dem Jahr des 26. Geburtstags 96 Euro 59 Euro
A-Mitglied
Sozialtarif
ab dem Jahr des 26. Geburtstags (Nachweis des Dresden-Passes oder Äquivalent bei Auswärtigen)*** 55 Euro 39 Euro
B-Mitglied Partner* von A-Mitgliedern, Senioren ab 71 Jahren, Schwerbehinderte ab GdB 50 (Nachweis Behindertenausweis) und Bergwacht-Mitgliedern (Nachweis Bergwacht-Ausweis)  54 Euro 34 Euro
C-Mitglied Gastmitglied (Vollmitglied in einer anderen DAV-Sektion, im ÖAV oder im AVS) 36 Euro 22 Euro
D-Mitglied Junior ab dem Jahr des 19. Geburtstags bis zum Jahr des 26. Geburtstags 52 Euro 32 Euro
Kind/Jugend bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 30 Euro 18 Euro
Kind/Jugend/Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (wenn mindestens ein Elternteil Mitglied ist****) beitragsfrei beitragsfrei

Der Jahresbeitrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht spätestens bis zum 30. November schriftlich (formlos per Post oder E-Mail) zum Ende des laufenden Jahres gekündigt wird.


* Partner- und Familienmitgliedschaft

Als B-Mitglied können Ehepartner oder unverheiratete Partner eines Hauptmitglieds aufgenommen werden, sofern beide denselben Wohnsitz haben und die Mitgliedsbeiträge von einem gemeinsamen Konto per SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Auch Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sowie Bergwachtmitglieder können – bei entsprechendem Nachweis – als B-Mitglied geführt werden.


Voraussetzung für eine Partner- oder Familienmitgliedschaft ist, dass mindestens eine Person Hauptmitglied ist. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist verpflichtend.

Änderungen, die die Mitgliedschaft betreffen (z. B. Partnerstatus, Schwerbehinderung oder Bergwachtzugehörigkeit), müssen dem SBB schriftlich per E-Mail oder Post bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr mitgeteilt werden. Bei verspäteter Beantragung erfolgt keine rückwirkende Anpassung oder Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge. Dies gilt auch im Todesfall oder bei einer Kündigung.


** Beitrag und Altersstichtag

Im DAV wird ein Jahresbeitrag für das Kalenderjahr erhoben. Bei einem Eintritt in den SBB nach dem 1. September gelten für das Eintrittsjahr ermäßigte Mitgliedsbeiträge. Mitgliedschaften, die im Dezember abgeschlossen werden, gelten bereits für das folgende Kalenderjahr.


*** Sozialtarif (Dresden-Pass)

Der Sozialtarif wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Nachweis ist jährlich bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr per E-Mail einzureichen. Als Nachweis wird ausschließlich der gültige Dresden-Pass oder ein entsprechendes Äquivalent für auswärtige Mitglieder anerkannt.

Bei einer Neumitgliedschaft ist der Nachweis zusammen mit dem Mitgliedsantrag einzureichen. Eine rückwirkende Ermäßigung oder Erstattung bereits gezahlter Beiträge ist bei verspäteter Antragstellung ausgeschlossen.

Zum Bezug eines Dresden-Passes berechtigt sind unter anderem Personen mit:

  • Leistungen zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Bürgergeld,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Barbeträgen des Jugendamtes für Kinder und Jugendliche sowie
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

**** Kinder in der Familienmitgliedschaft

Kinder müssen für die beitragsfreie Familienmitgliedschaft mit dem Hauptmitglied in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sein. 

Bei einer C-Mitgliedschaft sind Kinder nicht beitragsfrei eingeschlossen. Für sie gilt entweder die C-Mitgliedschaft (wenn sie bereits Mitglied einer anderen DAV-/ÖAV-/AVS-Sektion sind) oder der reguläre Kinder- und Jugendbeitrag.


Aufnahmegebühr

Für jedes Neumitglied wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 10,00 Euro erhoben.

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Partner- oder Familienmitglieder beträgt die einmalige Aufnahmegebühr 15,00 Euro, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird.

Die Aufnahmegebühr ist auch für beitragsfreie Kinder und Jugendliche zu entrichten.

Keine Aufnahmegebühr wird erhoben:

  • bei einem unmittelbaren Wechsel von einer anderen DAV-Sektion zum SBB sowie
  • für C-Mitglieder.

Beitragszahlung

Für das Eintrittsjahr werden Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung eingezogen. Der Mitgliedsausweis wird anschließend umgehend ausgestellt oder postalisch zugesandt.

In den Folgejahren erfolgt der Beitragseinzug jeweils Anfang Januar. Nach erfolgreicher Abbuchung werden die Mitgliedsausweise bis spätestens Ende Februar per Post versandt.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist für eine Mitgliedschaft notwendig, eine andere Zahlweise ist nicht möglich.


Kategorieeinteilung und Umstufung

Die Einstufung in die jeweilige Mitgliedskategorie erfolgt entsprechend dem Alter des Mitglieds. Maßgeblich ist das Kalenderjahr, in dem die jeweilige Altersgrenze erreicht wird.

Es gelten folgende Regelungen:

  • Kind/Jugend: Bis einschließlich des Kalenderjahres, in dem das Mitglied 18 Jahre alt wird, erfolgt die Einstufung in die Kategorie Kind/Jugend.
  • Junior*in: Ab dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied 19 Jahre alt wird, erfolgt die Umstufung in die Kategorie Junior*in.
  • Mitglied mit Vollbeitrag / Mitglied mit Ermäßigung: Ab dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied 26 Jahre alt wird, erfolgt die Einstufung in die Kategorie Mitglied mit Vollbeitrag. Liegen die jeweiligen Voraussetzungen vor, kann eine Einstufung in eine ermäßigte Beitragskategorie erfolgen.
  • Senior*in: Ab dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied 71 Jahre alt wird, ist auf Antrag eine Umstufung in die Kategorie Senior*in möglich.

How to become a member in the DAV? Here you will find some information in English.