Der Jahresbeitrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht spätestens bis zum 30. November schriftlich (formlos per Post oder E-Mail) zum Ende des laufenden Jahres gekündigt wird.
* Partner- und Familienmitgliedschaft
Als B-Mitglied können Ehepartner oder unverheiratete Partner eines Hauptmitglieds aufgenommen werden, sofern beide denselben Wohnsitz haben und die Mitgliedsbeiträge von einem gemeinsamen Konto per SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Auch Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sowie Bergwachtmitglieder können – bei entsprechendem Nachweis – als B-Mitglied geführt werden.
Voraussetzung für eine Partner- oder Familienmitgliedschaft ist, dass mindestens eine Person Hauptmitglied ist. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist verpflichtend.
Änderungen, die die Mitgliedschaft betreffen (z. B. Partnerstatus, Schwerbehinderung oder Bergwachtzugehörigkeit), müssen dem SBB schriftlich per E-Mail oder Post bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr mitgeteilt werden. Bei verspäteter Beantragung erfolgt keine rückwirkende Anpassung oder Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge. Dies gilt auch im Todesfall oder bei einer Kündigung.
** Beitrag und Altersstichtag
Im DAV wird ein Jahresbeitrag für das Kalenderjahr erhoben. Bei einem Eintritt in den SBB nach dem 1. September gelten für das Eintrittsjahr ermäßigte Mitgliedsbeiträge. Mitgliedschaften, die im Dezember abgeschlossen werden, gelten bereits für das folgende Kalenderjahr.
*** Sozialtarif (Dresden-Pass)
Der Sozialtarif wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Nachweis ist jährlich bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr per E-Mail einzureichen. Als Nachweis wird ausschließlich der gültige Dresden-Pass oder ein entsprechendes Äquivalent für auswärtige Mitglieder anerkannt.
Bei einer Neumitgliedschaft ist der Nachweis zusammen mit dem Mitgliedsantrag einzureichen. Eine rückwirkende Ermäßigung oder Erstattung bereits gezahlter Beiträge ist bei verspäteter Antragstellung ausgeschlossen.
Zum Bezug eines Dresden-Passes berechtigt sind unter anderem Personen mit:
**** Kinder in der Familienmitgliedschaft
Kinder müssen für die beitragsfreie Familienmitgliedschaft mit dem Hauptmitglied in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sein.
Bei einer C-Mitgliedschaft sind Kinder nicht beitragsfrei eingeschlossen. Für sie gilt entweder die C-Mitgliedschaft (wenn sie bereits Mitglied einer anderen DAV-/ÖAV-/AVS-Sektion sind) oder der reguläre Kinder- und Jugendbeitrag.
Für jedes Neumitglied wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 10,00 Euro erhoben.
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Partner- oder Familienmitglieder beträgt die einmalige Aufnahmegebühr 15,00 Euro, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird.
Die Aufnahmegebühr ist auch für beitragsfreie Kinder und Jugendliche zu entrichten.
Keine Aufnahmegebühr wird erhoben:
Für das Eintrittsjahr werden Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung eingezogen. Der Mitgliedsausweis wird anschließend umgehend ausgestellt oder postalisch zugesandt.
In den Folgejahren erfolgt der Beitragseinzug jeweils Anfang Januar. Nach erfolgreicher Abbuchung werden die Mitgliedsausweise bis spätestens Ende Februar per Post versandt.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist für eine Mitgliedschaft notwendig, eine andere Zahlweise ist nicht möglich.
Die Einstufung in die jeweilige Mitgliedskategorie erfolgt entsprechend dem Alter des Mitglieds. Maßgeblich ist das Kalenderjahr, in dem die jeweilige Altersgrenze erreicht wird.
Es gelten folgende Regelungen: