Der Jahresbeitrag gilt für ein Kalenderjahr.
* Ehepartner/unverheiratete Partner (A-Mitglied + B-Mitglied) mit gleichem Wohnsitz (Anschrift) und einem Konto, von dem beide Beiträge abgebucht werden. Schwerbehinderte mit 50 GdB. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung. Es erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge bei verspäteter Beantragung.
**Im DAV gibt es einen Ganzjahresbeitrag für das Kalenderjahr. Bei Eintritt in den SBB nach dem 01. September werden für das Eintrittsjahr ermäßigte Beiträge erhoben. Mitgliedschaften, die im Dezember abgeschlossen werden, gelten bereits für das Folgejahr. Als Stichtag für die Altersberechnung gilt der 01. Januar eines Jahres.
***Nachweis: Erfolgt durch schriftlichen Antrag durch das Mitglied mit jährlich eigenständiger Vorlage (per Mail) ausschließlich mit dem Dresden-Pass (oder Äquivalent bei Auswärtigen) bis zum 30.11. für das Folgejahr.
Bei Beantragung einer Neumitgliedschaft muss der Dresden-Pass zusätzlich zum Mitgliedsantrag angehängt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge bei verspäteter Beantragung.
Berechtigt für den Erhalt des Dresden-Pass sind: Personen, die zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Barbeträgen vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche, Leistungen für Menschen, die Asyl beantragen und finanzielle Unterstützung beziehen.
****Die Kinder müssen im gleichen Haushalt wie das Elternteil gemeldet sein. Eine A-Mitgliedschaft für das Hauptmitglied ist Voraussetzung. Bei einer C-Mitgliedschaft sind die Kinder nicht beitragsfrei inkludiert. Für diese Kinder gilt entweder die C-Mitgliedschaft (wenn die Kinder ebenfalls in einer anderen Sektion Mitglied sind) oder es gilt der Kinder- und Jugendtarif.
Wir bitten euch, uns mit der Antragstellung eine SEPA-Einzugsermächtigung (für Beitrag und Aufnahmegebühr) zu erteilen, das erleichtert die Bearbeitung. Dieser Betrag wird für das Eintrittsjahr innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung abgebucht. Der Ausweis wird sofort ausgegeben oder zugeschickt. In den Folgejahren wird der Beitrag immer Anfang Januar eingezogen. Nach erfolgreicher Abbuchung werden die Ausweise dann bis Ende Februar postalisch zugesandt.
Wer keine Einzugsermächtigung erteilt, hat die Möglichkeit, den Beitrag auf das untenstehende SBB-Konto zu überweisen oder in der Geschäftsstelle bar zu entrichten. Für beide Zahlweisen wird eine zusätzliche Servicegebühr von 5 Euro pro Jahr und Familie erhoben. Der Mitgliedsausweis wird nach Eingang der Zahlung ausgegeben oder zugeschickt. Der Termin für die Beitragszahlung ist in den Folgejahren jeweils der 31. Januar.
Die SEPA-Einzugsermächtigung kann jederzeit auch nachträglich erteilt werden.
Bankverbindung:
Sächsischer Bergsteigerbund e.V.
Ostsaechs. SPK Dresden
IBAN: DE47 8505 0300 0221 0277 26
BIC: OSDDDE81XXX
Die Mitgliedschaft verlängert sich immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30. November für das Folgejahr gekündigt wird (formlos schriftlich per Post oder E-Mail).
Bitte teilt uns regelmäßig Änderungen (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mit. Nur dann kommt unsere Post bei euch an und ihr erspart uns Zeit und Kosten.