Der Jahresbeitrag gilt für ein Kalenderjahr.
* Ehepartner/unverheiratete Partner mit gleichem Wohnsitz (Anschrift) und einem Konto, von dem beide Beiträge abgebucht werden. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung.
**Im DAV gibt es nur einen Ganzjahresbeitrag für das Kalenderjahr. Bei Eintritt in den SBB nach dem 01. September werden für das Eintrittsjahr ermäßigte Beiträge erhoben. Mitgliedschaften, die im Dezember abgeschlossen werden, gelten bereits für das Folgejahr. Als Stichtag für die Altersberechnung gilt der 01. Januar eines Jahres.
***Berechtigt sind Empfänger von: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld ll oder Sozialgeld (Harz 4), Wohngeld, Kinderzuschlag, Barbeträgen vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche, Leistungen für Menschen die Asyl beantragen und finanzielle Unterstützung bekommen. Nachweis: Auf formlosen, schriftlichen Antrag. Jährlich eigenständige Abgabe der Kopie von Dresden-Pass (oder Äquivalent bei Auswärtigen) oder ALG II Nachweis (Name, Adresse, Ausstellungsdatum, Unterschrift vom Amt, Rest geschwärzt) durch das Mitglied bis 30.11. für das Folgejahr. Bei Neumitgliedschaft muss der Nachweis im Anhang des Mitgliedsantrages angehängt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge bei verspäteter Beantragung. Die Nachweise werden für den Eintrag der Kategorie eingesehen, aber nicht gespeichert.
Wir bitten euch, uns mit der Antragstellung eine SEPA-Einzugsermächtigung (für Beitrag und Aufnahmegebühr) zu erteilen, das erleichtert die Bearbeitung. Dieser Betrag wird für das Eintrittsjahr innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung abgebucht. Der Ausweis wird sofort ausgegeben oder zugeschickt. In den Folgejahren wird der Beitrag immer Anfang Januar eingezogen. Nach erfolgreicher Abbuchung werden die Ausweise dann bis Ende Februar postalisch zugesandt.
Wer keine Einzugsermächtigung erteilt, hat die Möglichkeit, den Beitrag auf das untenstehende SBB-Konto zu überweisen oder in der Geschäftsstelle bar zu entrichten. Für beide Zahlweisen wird eine zusätzliche Servicegebühr von 5 Euro pro Jahr und Familie erhoben. Der Mitgliedsausweis wird nach Eingang der Zahlung ausgegeben oder zugeschickt. Der Termin für die Beitragszahlung ist in den Folgejahren jeweils der 31. Januar.
Die SEPA-Einzugsermächtigung kann jederzeit auch nachträglich erteilt werden.
Bankverbindung:
Sächsischer Bergsteigerbund e.V.
Ostsaechs. SPK Dresden
IBAN: DE47 8505 0300 0221 0277 26
BIC: OSDDDE81XXX
Die Mitgliedschaft verlängert sich immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30. November für das Folgejahr gekündigt wird (formlos schriftlich per Post oder E-Mail).
Bitte teilt uns regelmäßig Änderungen (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mit. Nur dann kommt unsere Post bei euch an und ihr erspart uns Zeit und Kosten.