Der Jahresbeitrag gilt für ein Kalenderjahr.
* Ehepartner/unverheiratete Partner mit gleichem Wohnsitz (Anschrift) und einem Konto, von dem beide Beiträge abgebucht werden. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung.
**Im DAV gibt es nur einen Ganzjahresbeitrag für das Kalenderjahr. Bei Eintritt in den SBB nach dem 01. September werden für das Eintrittsjahr ermäßigte Beiträge erhoben. Mitgliedschaften, die im Dezember abgeschlossen werden, gelten bereits für das Folgejahr. Als Stichtag für die Altersberechnung gilt der 01. Januar eines Jahres.
Wir bitten euch, uns mit der Antragstellung eine SEPA-Einzugsermächtigung (für Beitrag und Aufnahmegebühr) zu erteilen, das erleichtert die Bearbeitung. Dieser Betrag wird für das Eintrittsjahr innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung abgebucht. Der Ausweis wird sofort ausgegeben oder zugeschickt. In den Folgejahren wird der Beitrag immer Anfang Januar eingezogen. Nach erfolgreicher Abbuchung werden die Ausweise dann bis Ende Februar postalisch zugesandt.
Wer keine Einzugsermächtigung erteilt, hat die Möglichkeit, den Beitrag auf das untenstehende SBB-Konto zu überweisen oder in der Geschäftsstelle bar zu entrichten. Für beide Zahlweisen wird eine zusätzliche Servicegebühr von 5 Euro pro Jahr und Familie erhoben. Der Mitgliedsausweis wird nach Eingang der Zahlung ausgegeben oder zugeschickt. Der Termin für die Beitragszahlung ist in den Folgejahren jeweils der 31. Januar.
Die SEPA-Einzugsermächtigung kann jederzeit auch nachträglich erteilt werden.
Sächsischer BergsteigerbundOstsaechs. SPK DresdenIBAN: DE47850503000221027726BIC: OSDDDE81XXX
Die Mitgliedschaft verlängert sich immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30. November für das Folgejahr gekündigt wird (formlos schriftlich per Post oder E-Mail).
Bitte teilt uns regelmäßig Änderungen (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mit. Nur dann kommt unsere Post bei euch an und ihr erspart uns Zeit und Kosten.