Beginn des temporären Boofenverbots im Nationalpark Sächsische Schweiz am 01.02.2024

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, des BUND-Landesverbandes Sachsen und der Bergsportverbände vom 26.01.24.

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025. Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Boofverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz tritt am 1.2.2024 in Kraft.

Illegales Freiübernachten außerhalb zugelassener Stellen auf einem Felsriff in der Sächsischen Schweiz. Foto: Nationalparkverwaltung

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten. Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Kennzeichnung des temporären Verbots in einer zugelassenen Boofe. Foto: DAV Sachsen

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Für weitere Informationen und Rückfragen zum Thema Boofen in der Sächsischen Schweiz stehen Ihnen Hanspeter Mayr (E-Mail: Hanspeter.Mayr@smekul.sachsen.de) von der Nationalparkverwaltung, Almut Gaisbauer (E-Mail: info@bund-sachsen.de) vom BUND-Landesverband Sachsen und Lutz Zybell (E-Mail: lz@alpenverein-sachsen.de) vom Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins als Ansprechpartner zur Verfügung.

(Vollständige Pressmitteilung zum Download, PDF)

Nationalpark und Verbände ziehen Bilanz des Boofenverbots

Boofen im Nationalpark auch künftig nur für Kletternde erlaubt

(Gemeinsame Medieninformation DAV Sachsen, BUND, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Pressemitteilung zum Download [PDF])

Seit der Einführung der Übergangsregelung zum Boofen 2022 ziehen Nationalparkverwaltung, die beteiligten Bergsport- und Naturschutzverbände gemeinsam Bilanz. Zwar hat die Zahl der Freiübernachtungen erheblich abgenommen, doch musste die Nationalparkwacht über 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, weil Besucher versuchten, während der Boofensperrungen im Nationalpark zu übernachten. Auffällig war dabei, dass weniger Freiübernachtende aus dem Raum Dresden und Sächsische Schweiz angetroffen wurden, sondern die meisten Verstöße von Menschen gemacht wurden, die weiter entfernt wohnten, so dass sie die Informationen zum Boofenverbot wohl nicht erhalten haben.

Kürzlich trafen sich die Verbände mit der Nationalparkverwaltung zur detaillierteren Auswertung. Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen auf die Tierwelt gestalten sich schwierig, da auch die Wissenschaft hierzu wenig greifbare Ansatzpunkte bietet. Die Projektgruppe Boofen stellte fest, dass es schwierig bis unmöglich ist, ökologisch begründete Indikatoren zu messen, die Rückschlüsse auf die Entwicklung von Flora und Fauna im Zusammenhang mit dem Boofverbot zulassen. Eine Analyse der Wanderfalkenpopulation der letzten 10 Jahre hatte z.B. ergeben, dass Gebiete mit zugelassenen Boofen zu den erfolgreichsten Brutrevieren in der Sächsischen Schweiz zählen. Es konnte kein unmittelbarer Zusammenhang des temporären Boofverbots mit den sehr guten Wanderfalken-Brutzahlen in den letzten beiden Jahren festgestellt werden. Nach intensiver Diskussion wurde festgestellt, dass es auch langfristig nicht möglich ist, die Entwicklung der Felsbrüter speziell in Hinblick auf Boofregelungen auszuwerten, da eine Vielzahl anderer Ursachen wie z.B. natürliche Fressfeinde und das Wetter den Bruterfolg der Felsbrüter signifikant beeinflussen können.

Das zeitweise Boofenverbot wurde unter anderem zur Verringerung der Störungen für die Tierwelt im Nationalpark erlassen. Befristet bis 2025 soll das Verbot des Freiübernachtens jeweils vom 1. Februar bis 15. Juni gelten. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 Freiübernachtungsstellen weiterhin erlaubt, allerdings wie bisher nur in Verbindung mit dem Klettersport.

Die Nationalparkverwaltung hat das zeitweise Verbot mit Naturschutz- und Bergsportverbänden, sowie Kommunen und dem Tourismusverband abgestimmt und für drei Jahre eingeführt. Alle Beteiligten werden den Erfolg der Maßnahme überprüfen und eine langfristige Regelung ab 2026 erarbeiten.

Nationalparkleiter Uwe Borrmeister: „Ich bin dankbar, dass die neuen Regeln von den meisten Besuchern respektiert wurden. Es war nachts deutlich ruhiger im Nationalpark. Die Gäste waren überwiegend gut informiert und die Nationalparkwacht traf auf viel Verständnis für das Verbot. Allerdings sind die 100 Fälle, in denen die Nationalparkwacht während der Zeit des Boofenverbots Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten musste, deutlich zu hoch. Hier müssen wir künftig versuchen, besser zu informieren.“

Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen ergänzt: „Wir freuen uns, dass unsere Informationskampagne zum temporären Boofenverbot im Nationalpark die hiesige Bevölkerung erreicht hat und das derzeit geltende Verbot von ihr beachtet wird. Gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung und den Naturschutzverbänden werden wir überlegen, wie wir Besucher von weiter her noch besser erreichen und auf die bis einschließlich 2025 geltende Regelung im Frühjahr hinweisen können.“

Mit der temporären Sperrung konnte auf jeden Fall ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz gesetzt werden. Auch an den Feiertagswochenenden im Mai und Juni war eine deutliche Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet zu spüren.

Hintergrund:
Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist auch bisher schon im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Damit wird die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist. Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Nichtkletterer attraktiv, im Nationalpark zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr nur die zugelassenen Boofen, sondern übernachten illegal im gesamten Nationalpark. Eine großflächige Einschränkung der Lebensräume der Wildtiere ist die Folge.

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist.

Foto: Archiv Nationalparkverwaltung

Arbeit des SBB erfolgreich – Unser Stufenplan wurde umgesetzt.

Nun ist es geschafft, alle markierten Wege und Bergpfade im Nationalpark sind wieder begehbar. Der im Jahr 2021 begonnene Stufenplan des Sächsischen Bergsteigerbundes (SBB) zum Freischneiden unpassierbarer Wanderwege wurde im September 2023 erfolgreich abgeschlossen. Als letztes wurde der Bergpfad durch die Westelschlüchte im Kleinen Zschand durch die Nationalparkverwaltung freigeschnitten. 

Anfang 2021 war durch umgestürzte tote Fichten eine große Zahl von Wanderwegen und Bergpfaden unpassierbar geworden. Viele weitere Wege standen kurz vor der Unpassierbarkeit. Jedoch beschloss der damalige Nationalparkleiter, die von Unpassierbarkeit bedrohten Wege sollen erst einmal zufallen. Sie würden vorerst nicht beräumt, sondern später, wenn alle Fichten umgefallen seien, würde man auf Wegesbreite freischneiden. „Damit wären sowohl das Wanderwegenetz als auch die Zugänge zu Klettergipfeln für etliche Jahre nicht mehr begehbar gewesen“, sagt Uwe Daniel, der 1. Vorsitzende des SBB. „In jener Situation erstellte der SBB im März 2021 erstmals einen Stufenplan zum schrittweisen und vorsorglichen Freischneiden der unpassierbaren Wanderwege. Dabei arbeiteten wir eng mit dem Tourismusverband Sächsische Schweiz und den Bürgermeistern der Nationalparkgemeinden zusammen.“

Ministerpräsident Kretschmer ließ sich im Juni 2021 von den Mitgliedern der AG Wege des Umweltministeriums, darunter auch vom SBB, vor Ort im Heringsgrund im Schmilkaer Gebiet über die Situation informieren. „Nach diesem Besuch wurde der Stufenplan des SBB Schritt für Schritt durch Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung und forstliche Fachfirmen umgesetzt“, freut sich der Ehrenvorsitzende des SBB, Ulrich Voigt. „Die Nationalparkverwaltung hat natürlich entsprechend ihrer Erfahrungen weitere Wege zum Freischneiden hinzugefügt.“

Seitdem wurde der Stufenplan beständig aktualisiert und zu jeder Beratung der Arbeitsgruppe Wege des Umweltministeriums besprochen. 

Wir danken vor allem den Forstarbeitern und den Mitarbeitern der Nationalparkverwaltung, welche die schweren und nicht ungefährlichen Arbeiten zum Beseitigen des Fichtenmikados auf den Wegen geleistet haben. Durch nachfallende tote Fichten wird allerdings auch in den nächsten Jahren beständig freigeschnitten werden müssen.

Auch für das Jahr 2024 haben wir uns gemeinsam mit dem neuen Nationalparkleiter Uwe Borrmeister viel vorgenommen. Schrittweise und je nach den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sollen nun wichtige unmarkierte unpassierbare Wanderwege außerhalb der Kernzone freigeschnitten werden. Dazu zählen z.B. die Wegeachsen östlich der Thorwalder Wände vom Hochhübel über die Thorwaldwiese bis zum Stimmersdorfer Weg.

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Ersten Vorsitzenden Uwe Daniel:  
Per Telefon 0351 / 48 18 30 0 oder per Mail: mail@bergsteigerbund.de

SBB begrüßt die Ergebnisse der Waldbrand-Kommission

Die Expertenkommission Waldbrände 2022 stellte in dieser Woche in ihrem Bericht über 100 Handlungsempfehlungen für einen verbesserten Waldbrandschutz vor. Wir als SBB hatten schon früh gefordert, die Totholzmengen insbesondere in Siedlungsnähe zu reduzieren und Wanderwege und Bergpfade für eine bessere Brandbekämpfung konsequent begehbar zu halten.

Durch die Empfehlungen der Expertenkommission sehen wir unsere Forderungen aus dem August letzten Jahres bestätigt. Unser 1. Vorsitzender Uwe Daniel fügt hinzu: „Die Entscheidung der Expertenkommission und ihres Vorsitzenden Herrn Prof. Schröder, die Sorgen der Anwohner ernst zu nehmen und die Menschen vor Ort anzuhören und einzubinden, ist auch für die Zukunft wegweisend.“

Der Waldbrand 2022 hat insbesondere auf tschechischer Seite gezeigt, welchen Gefahren Mensch und Natur ausgesetzt sind und auch auf deutscher Seite ist das Gefahrenpotential nach wie vor sehr hoch. Uwe blickt nach vorn: „Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Waldbrandsaison müssen die Ergebnisse der Expertenkommission mit Hochdruck umgesetzt werden“.

In den Felsen der Nationalparkregion Sächsische Schweiz beginnt die Brutzeit 2023

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und der Bergsportverbände vom 09.03.23

Arbeitsgruppe Horstschutz stimmt temporäre Horstschutzzonen für Kletterer und Wanderer ab und wird selbst aktiv.

Zum Schutz brütender Wanderfalken am Pfaffenstein haben in einem gemeinsamen Arbeitseinsatz Mitte Februar Vertreter der Bergsportverbände, Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung (NLPV) und weitere Ehrenamtliche die Zugänge zu drei Felskanten abseits des Wanderwegs in der Nähe des Klettergipfels Zwillinge vorübergehend bis 30.06.2023 abgesperrt. Dazu wurden natürliche Barrieren mit Totholz errichtet und Absperrseile mit Hinweisschildern angebracht. Dem gingen intensive Abstimmungen mit der Eigentümerin des Pfaffensteins, der Schutzgemeinschaft Sächsische Schweiz e. V. und der Unteren Naturschutzbehörde voraus.

Bereits Anfang Januar traf sich die AG Horstschutz, bestehend aus Vertretern der Bergsportverbände, Mitarbeitern der Nationalparkverwaltung und weiteren Ehrenamtlichen, in Bad Schandau, um die Horstschutz-Aktivitäten für die Brut- und Klettersaison 2023 zu besprechen. Im Elbsandsteingebirge brüten mit Schwarzstorch, Uhu und Wanderfalke drei störungsempfindliche Vogelarten. Um diese in ihrer Balz- und Brutzeit zu schützen, werden alljährlich einige Klettergipfel und deren Zugangswege zeitweilig gesperrt.

Diese regelmäßigen temporären Sperrungen reichen je nach Vogelart vom 15.01. bzw. 15.02. bis in den Frühling oder in den Sommer hinein. In dieser Zeit balzen die Vögel, legen Eier und ziehen ihre Jungvögel auf. Nur wenn Brutplätze nachweislich besetzt sind, werden die temporären Sperrungen mit Augenmaß zeitlich verlängert bzw. wenn nötig räumlich ausgeweitet. Regelmäßig gesperrte Gipfel sind in der Bergsportkonzeption festgelegt worden und auch in den Kletterführern aufgeführt.

Das Verhalten der in den Felsen brütenden Vögel und ihre Brutplatzwahl ist von vielen Faktoren abhängig und daher nicht vorhersehbar. Deshalb kann es auch zu weiteren, stets jedoch zeitlich und räumlich begrenzten Sperrungen von anderen Klettergipfeln kommen. Diese sog. flexiblen temporären Sperrungen sind nicht in den Kletterführern vermerkt, son- dern sie werden über die Homepage der Nationalparkverwaltung und die Vereinsmedien der Bergsportverbände sowie die Sozialen Medien veröffentlicht und im Gelände ausgeschildert.

Die AG Horstschutz analysierte gemeinsam die Brutverluste bei den Wanderfalken in der Sächsischen Schweiz in den letzten zehn Jahren (siehe Grafik). Dabei zeigte sich, dass es bei vier Brutrevieren zu mehr als vier Brutverlusten in diesem Zeitraum kam. Beim Brutrevier Wehlen und im Polenztal sind die Brutverluste mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Fressfeinde wie beispielsweise en Uhu zurückzuführen. In den touristisch stark besuchten Schramm- steinen, wo es neben anderen Stellen letztes Jahr am Kletterfelsen Saurier aus ungeklärter Ursache einen Brutabbruch gab, könnten auch menschliche Störungen eine Rolle spielen. Am Pfaffenstein werden die hohen Brutverluste höchstwahrscheinlich durch Besucher auf Aussichten oberhalb der Brutplätze an der SO-Ecke verursacht. Auch dadurch werden die Wanderfalken bei ihrer Brut gestört.

Die Bergsportverbände und die Nationalparkverwaltung haben daher gemeinsam entschieden, am Pfaffenstein und in den Schrammsteinen zusätzliche Lenkungsmaßnahmen – also flexible temporäre Sperrungen – zum besseren Schutz der Felsbrüter zu ergreifen. Neben einzelnen Kletterfelsen werden also auch einzelne Felsaussichten oberhalb des Klettergipfels Zwillinge auf dem Pfaffensteingipfel zunächst ab 15.02.23 temporär gesperrt und entsprechend mit Hinweisschildern versehen. Außerdem hat die AG Horstschutz beschlossen, im Nationalparkgebiet im Schmilkaer Gebiet den Wurzelkopf und die Gipfelgruppe an den Poblätzschwänden vom 15.02.23 – 15.04.23 zu sperren, da dort in den letzten Jahren regelmäßig gebalzt und anschließend erfolgreich gebrütet wurde. Schließlich sind noch der Klettergipfel Heini am Lilienstein vom 15.02.23 – 15.04.23 und die Forstgrabenwand im Brand vom 15.01.23 – 15.08.23 temporär gesperrt. Ganz aktuell gibt es Brutvorbereitungen in der Nordseite des Hohen Torsteins in den Schrammsteinen, im Bereich des Hinteren Pechofenhorns und der Gipfel Bärfangkegel und Bärfangwarte im Kleinen Zschand und in der Südwand des Großen Lorenzsteins im Wildensteiner Gebiet, die eine flexible Sperrung dieser Felsen zunächst bis zum 15.04.23 erforderlich machen.

Zu den zusätzlichen flexiblen Sperrungen erläutert Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen: „Auch hier wird genau wie bei den regelmäßig gesperrten Gipfeln nach der Anwesenheit der Vögel und dem Brutgeschehen geschaut. Wenn die Brutplätze nicht oder nicht mehr besetzt sind, werden die Sperrungen ab Mitte April zeitnah wieder aufgehoben. Sollten die Wanderfalken jedoch die Brut aufnehmen, wird die temporäre Sperrung der entsprechenden Klettergipfel und deren Zugänge bis Ende Juni verlängert.“

Hanspeter Mayr von der Nationalparkverwaltung dankt allen Beteiligten des Arbeitsein- satzes am Pfaffenstein: „Seit vielen Jahren besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bergsportverbänden und Nationalparkzum Schutz der in den Felsen brütenden Vogelarten. Außerdem unterstützt uns der Sächsische Bergsteigerbund aktiv bei der Bewachung von Wanderfalkenhorsten. Bei den temporären Sperrungen für die Felsbrüter gilt sowohl vom räumlichen als auch vom zeitlichen Umfang her das Motto: „So viel wie nötig und so wenig wie möglich.“ Dafür, dass dieses Konzept auch weiterhin Bestand haben kann, bitten wir neben den Bergsportlern auch die Wanderer auf dem Pfaffenstein, die wenigen Einschränkungen durch die Horstschutzzonen zum Wohle der Felsbrüter zu akzeptieren und auch andere Kletterer und Wanderer, die von den Sperrungen nichts wissen, darauf hinzuweisen.“

Die Liste aller gesperrten Klettergipfel in der Sächsischen Schweiz wird auf den Internet- seiten des DAV-Landesverbandes Sachsen und der Nationalparkverwaltung regelmäßig aktualisiert. Wir bitten alle Kletter- und Wanderfreunde, sich im Vorfeld ihrer Aktivitäten über die jeweils aktuellen Gipfelsperrungen über eine der genannten Möglichkeiten zu informieren und sich an die Einschränkungen zu halten. Man findet die aktuelle Sperrungsliste z.B. auf der Homepage des SBB unter Bergsport/Aktuelle Informationen zum Klettern und Wandern.

Toter Fichtenwald – eine Bedrohung bei Waldbränden

Fünf Thesen als Aufgaben für die Zukunft.

Nur durch den aufopferungsvollen, mehrwöchigen Einsatz hunderter Feuerwehrleute trat bei dem verheerenden Waldbrand in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz eine noch größere Katastrophe nicht ein. „Die ernste Bedrohung vieler Dörfer beiderseits der Grenze und das Abbrennen von Häusern in Böhmen muss zu einem Überdenken der Totholz-Philosophie in einem dicht besiedelten Gebiet sowie zu vorbeugenden Maßnahmen zur Brandbekämpfung führen. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben,“ sagt Uwe Daniel, Erster Vorsitzender des SBB.

Der großflächig abgestorbene Fichtenforst und das „Totholzmikado“ stellen ein luftgetrocknetes Brennmaterial dar, das kein oder kaum Wasser speichert und deshalb brandbeschleunigend wirkt. Dieses trockene Totholz wird bei entsprechenden Windstärken durch kilometerweiten Funkenflug zu einer Gefahr für Mensch und Natur. 

Der Leiter der AG Natur- und Umweltschutz im SBB, Dr. Rainer Petzold, ergänzt: „Aktuell wird der Anteil des abgestorbenen Fichtenwaldes im Nationalpark mit jedem Jahr größer. Das Absterben greift derzeit auf die Vordere Sächsische Schweiz über, z.B. auf das Polenztalgebiet. Die verzögerte Zersetzung des trockenen Holzes führt in weiten Teilen des Nationalparks zu außergewöhnlich hohen Brandrisiken in Trockenzeiten. Die Vorgabe, abgestorbene Fichtenmonokulturen auf riesiger Fläche unangetastet zu belassen, trotz der hohen Brandlast, muss deshalb ernsthaft hinterfragt werden, da durch den Klimawandel eher trockenere statt feuchtere Perioden zu erwarten sind.“

Der SBB hat deshalb fünf Thesen als Aufgaben für die Zukunft formuliert:

  1. Trockenes Fichtentotholz inkl. Feinreisig reduzieren und damit die Brandlast herabsetzen
    Stehendes und nicht bodenbündig aufliegendes Fichtentotholz inkl. trockenem Reisig ist ein Brandverstärker. Deshalb muss der Totholzanteil im gesamten NP, d.h. auch in der Kernzone, und insbesondere im Randbereich zur Wohnbebauung schrittweise und stetig reduziert werden.
  2. Brandschutzschneisen und Löschwasserzisternen einrichten
    Um die Bedrohung der Dörfer und Städte abzuwenden, müssen Brandschneisen und Brand­riegel mit Laubholz sowie Löschwasserzisternen zügig angelegt werden.
  3. Mit einem standortgerechten Waldumbau beginnen und neue Korridore schaffen
    Waldumbau mit standortgerechten Laubbaumarten und brandschutzwirksame Korridore führen sowohl zu einem effektiven Brandschutz als auch zu ökologischer Vielfalt. Das Konzept der forstlichen Ruhezone, die derzeit ca. 75 % der NP-Fläche umfasst und in der nach geltender Rechtslage keinerlei waldbauliche Maßnahmen ergriffen werden dürfen, ist überholt, auch weil in den abgestorbenen Fichtenmonokulturen die natürliche Wiederbewaldung aufgrund des weiträumigen Fehlens vieler standortgerechter Laubbaumarten nur schwer anspringt. In der Realität, d.h. draußen in der Natur sieht man – entgegen anders lautender Meldungen – vornehmlich Naturverjüngung durch Fichten auf den in den letzten Jahren durch Borkenkäfer betroffenen Flächen.
  4. Zur Brandschutzvorsorge konsequentes Freischneiden von Wegen ermöglichen
    Das vorsorgliche behutsame Freisägen von Wanderwegen und Bergpfaden (Wegekonzep­tion: Stufenplan A des SBB) erfordert bisher umfangreiche zeit­intensive Verwaltungsverfahren und Ausnahmegenehmigungen seitens der Landesdirektion Sachsen. Dieser Verwaltungsmarathon muss abgeschafft, die Genehmigungen müssen vereinfacht werden.
  5. Zur Brandschutzvorsorge historische, aktuell gesperrte Wege in der Kernzone wieder ausweisen
    Aus Waldbrandbekämpfungssicht ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Großen Zschandes für Einsatzfahrzeuge von der Neumannmühle grenzüberschreitend bis Mezní Louka vorzusehen. Außerdem müssen in der Kernzone zukünftig zusätzliche Wege für den Brandschutz zumindest fußläufig für eine Schlauchverlegung begehbar gehalten werden. Beispiele sind das Försterloch und der Grenzweg im Großen Zschand inkl. Raingrund.

Damit diese Thesen in die Realität umgesetzt werden können, besteht bei entscheidenden Fragen Klärungsbedarf:

  • Ist die 30-jährige Entwicklungsphase von Nationalparks nach ihrer Gründung zu starr? Muss sie beim Nationalpark Sächsische Schweiz deutlich verlängert werden, um einen Waldumbau der Monokulturlandschaft u.a. aus Brandschutzgründen durchführen zu können?
    Das heißt jedoch nicht, den Wald flächendeckend von Totholz zu säubern – vielmehr geht es darum, dass in einer ersten Phase brandschutzwirksame Korridore um die Siedlungen und Dörfer entstehen.
  • Grundsätzlich und langfristig: Die Sächsische Schweiz ist ein seit 200 Jahren für Wanderer, Touristen und Kletterer touristisch erschlossenes Gebiet und liegt am Rande eines großen, besiedelten Ballungsraums im oberen Elbtal. Der Tourismus ist Lebensgrundlage vieler Einwohner. Nur ein Miteinander von Naturschutz, Tourismus und Bergsport wird erfolgreich sein. Ist das deutsche Nationalparkrecht in der Lage, regionalen Besonderheiten langfristig Rechnung zu tragen?

Diese Fragen sollen mit unseren langjährigen Partnern Landrat Michael Geisler, den Bürgermeistern der Nationalparkregion und dem Tourismusverband besprochen werden, um den Verantwortlichen für unseren Nationalpark – bis zur Regierungsspitze – Vorschläge zu unterbreiten, welche die zahlreichen berechtigten Interessen berücksichtigen.

Der Ehrenvorsitzende des SBB, Dr. Ulrich Voigt, fasst die Situation – unter dem frischen Eindruck der Waldbrandkatastrophe – mit folgenden Worten zusammen: „Wir hier in unserer Heimat brauchen keine Lehr- und Vorführ-Landschaft für „Natur-Natur-sein-lassen“ in einer kulturell geprägten, kleinräumigen mitteleuropäischen Region. Wir brauchen vielmehr eine erlebbare begehbare Heimat – für die Menschen, die hier zuhause sind und bleiben wollen, ohne dass ihre Existenz gefährdet wird.“

für Rückfragen:

Uwe Daniel (1. Vorsitzender)

Dr. Ulrich Voigt (Ehrenvorsitzender)

Dr. Rainer Petzold (Leiter der AG Natur- und Umweltschutz) 

Dr. Peter Rölke (Vertreter der Bergsportverbände in der AG Wege des Umweltministeriums)

Bildmaterial

Nachfolgend finden sich zwei Bilder gelegt, die die Problematik recht gut visualisieren.

Toter Fichtenwald begünstigt Waldbrände, Brandgefahr bleibt dauerhaft bestehen – Waldumbau mit standortgerechten Baumarten erforderlich

Mit Entsetzen sehen wir die verheerenden Waldbrände, die unsere Felsenheimat zerstören. Diese Waldbrände in den Nationalparks Sächsische und Böhmische Schweiz müssen ein tieferes Nachdenken und ein Umdenken bewirken. Uwe Daniel, Vorsitzender des Sächsischen Bergsteigerbundes (SBB), fordert deshalb eine Abkehr von der aktuellen Nationalpark-Strategie: „Fichtenmonokulturen sind nie eine ursprüngliche Natur gewesen und sollten deswegen auch nicht als solche behandelt werden. Der SBB fordert kurzfristig eine deutliche Reduzierung der borkenkäferbedingten Totholzmasse und langfristig im Nationalpark ein Konzept für einen Waldumbau. Die Monokulturflächen sollen mit standortgerechten Laubbaumarten und Sträuchern umgewandelt werden, auch als Brandriegel. Für diesen langfristigen Waldumbau ist es nötig, die sog. forstliche Ruhezone (derzeit um 75 % der NP-Fläche) deutlich zu verkleinern und die Pflegezone zu vergrößern.“

Auf die Gefahr von großen Waldbränden weist der Sächsische Bergsteigerbund schon seit Jahren in regelmäßigen Diskussionen mit der Nationalparkverwaltung hin. Der Experte des SBB zum Thema Waldbrandgefahr, Reinhard Wobst, hat dazu mehrfach im SBB-Mitteilungsblatt und in der SBB-Umweltpublikation Sächsische-Schweiz-Initiative publiziert. 

Uwe Daniel erinnert auch an den durch den SBB vorangetriebenen Prozess zum vorsorglichen Freisägen von Wander- und Rettungswegen. Diese freigeschnittenen Forststraßen und Waldwege bilden jetzt eine Grundlage für Feuerwehreinsätze und schützen somit sowohl Mensch als auch Natur. 

Der Sächsische Bergsteigerbund warnt: In Zukunft besteht durch die riesigen Totholzflächen im Nationalpark dauerhaft eine hohe, unberechenbare Waldbrandgefahr. Deshalb muss es zukünftig größere Handlungsspielräume beispielsweise beim Einsatz von Drohnen zur Branderkundung und Überwachung geben.

Im Ergebnis der aktuellen Waldbrände gibt es Forderungen von Naturschutzorganisationen, dass „der schon geschwächte Nationalpark Sächsische Schweiz neben Anstrengungen zum Klimaschutz jetzt maximalen Schutz brauche“. Der SBB betont jedoch: Nicht der fehlende Schutz begünstigt die Ausbreitung von Waldbränden – sondern der flächendeckende, sehr hohe Anteil an toten, trockenen Fichten inkl. totem Unterholz in den benachbarten Nationalparks Sächsische und Böhmische Schweiz. Schließlich ist bei einem ausgebrochenen Brand die ungeheure Kraft des Feuers so hoch, dass auch lebende Bäume leichter Feuer fangen. 

Die Fichte wurde einst von der Forstwirtschaft massenhaft zur Holznutzung angepflanzt. Auf dem trockenen Sandsteinuntergrund wächst die kühle Temperaturen und reichlich Wasser liebende Fichte nicht standortgerecht. Insekten wie der Borkenkäfer haben so leichtes Spiel. Nach 1990 schuf man den Nationalpark, der mehrheitlich aus Flächen dieser Fichtenmonokulturen besteht. Ein Waldumbau zu einem standortgerechteren Waldbild fand gemäß der Nationalparkidee nicht oder unzureichend statt. Heute hat dieses Nationalparkkonzept flächendeckend tote Fichtenwälder zur Folge. Zum Vergleich: Außerhalb des Nationalparks, im Landschaftsschutzgebiet, das 3/4 der Sächsischen Schweiz umfasst, wird das tote Borkenkäferholz Schritt für Schritt und so schnell es geht entfernt.

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 

Uwe Daniel, 1. Vorsitzender des SBB: uwe.daniel@bergsteigerbund.de

Peter Rölke, Vertreter der Bergsportverbände in der AG Wege: 0351 / 256 15 10

Bildmaterial

Die Bilder der Pressemitteilung finden Sie hier.

Wanderfalkenbewachung in der erfolgreichen Brutsaison 2022

Wie jedes Jahr übernahmen auch 2022 viele ehrenamtliche Helfer unter Koordination des Sächsischen Bergsteigerbundes (SBB) die Bewachung bestimmter Wanderfalkenbrutplätze, der sog. Horste, in der Sächsischen Schweiz. So wurden am Pfaffenstein und am Großem Lorenzstein Wanderer und Kletterer in der Nähe der eingerichteten Horstschutzzonen zum Brutgeschehen aufgeklärt und um entsprechendes ruhiges Verhalten gebeten. An der diesjährigen Wanderfalkenbewachung haben sich insgesamt 34 Personen an 21 Tagen beteiligt. Die Bewacher stoßen meist auf großes Verständnis, wenn sie Personen in der unmittelbaren Umgebung der Brutplätze gezielt ansprechen und Verhaltenshinweise geben, um die Brut nicht zu beeinträchtigen. Leider konnten die Wanderfalkenbewacher nicht die mehrfachen Drohnenflüge nahe den Horsten am Pfaffenstein verhindern. Ob diese starke Beunruhigung die Ursache für die dort aufgegebene Brut ist, lässt sich jedoch nicht eindeutig feststellen.

„Der seit 2016 zu verzeichnende Rückgang von Jungfalken bereitet den aktiven Horstbewachern Sorgen“, so Kurt Renger vom SBB, der die Bewachung koordiniert. „Um so erfreulicher ist die hohe Anzahl von 19 Jungen, die dieses Jahr erfolgreich ausgeflogen sind. Eine Besonderheit gab am bewachten Brutplatz am Großen Lorenzstein: Nach einem tödlichen Uhuangriff auf das Weibchen zog das verbliebene Wanderfalken-Männchen die drei Jungfalken allein groß.“ Die Population der Wanderfalken ist in den letzten Jahren in der Sächsischen Schweiz weitgehend stabil und liegt dieses Jahr mit 13 Brutpaaren innerhalb der Schwankungen der letzten 20 Jahre.

  

Der Rückgang von erfolgreichen Bruten beim Wanderfalken war seitens der Nationalparkverwaltung auch mit dem Boofen in Verbindung gebracht worden. Da auch andere Gründe für die sinkenden Brutzahlen ursächlich sein können, werden die Auswirkungen des temporär eingeführten Boofverbotes im Nationalpark in den nächsten drei Jahren in einer Projektgruppe mit Nationalparkverwaltung sowie Bergsport- und Naturschutzverbänden gemeinsam evaluiert.

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 

Wanderfalkenbewachung des SBB: 
Kurt Renger (0351 4212860 bzw. renger.kurt@gmail.com)

Klettern und Naturschutz im DAV-Landesverband Sachsen: 
Lutz Zybell (0178 1653634 bzw. lz@alpenverein-sachsen.de)

Mitteilung des Vorstandes

Der 1. Vorsitzende des SBB, Peter Rüger, hat mit Wirkung vom 13.06.2022 sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt. Der gesamte Vorstand bedauert die Entscheidung und würdigt das Engagement von Peter in seiner Amtszeit seit 2020.

Der Vorstand des SBB hat Uwe Daniel, bisheriger Vorstand für Bergsteigen, in das Amt des 1. Vorsitzenden kooptiert. Das durch die Berufung von Uwe Daniel vakante Amt des Vorstandes für Bergsteigen soll zeitnah nachbesetzt werden. Die nächste planmäßige Mitgliederversammlung wird genutzt, um für den Rest der Legislaturperiode eine Wahl für das Amt des 1. Vorsitzenden und den Vorstand für Bergsteigen durchzuführen.

Pressemitteilung der AG Boofen zu den Vorgesprächen zur Neuregelung des Freiübernachtens in der Sächsischen Schweiz

Nur noch insgesamt 80 Personen pro Nacht sollen in allen 58 genehmigten Boofen beider Nationalparkteile übernachten dürfen, das sind weniger als 1,5 Plätze pro Boofe und Nacht, gab das Umweltministerium in einer Beratung am 2. Februar 2022 bekannt.

Dann soll das geplante Ticketsystem, das schon zum Sommer 2022 eingeführt werden soll, auf Rot schalten. Außerdem sollen nur noch Kletterer nach einer schriftlichen bzw. elektronischen Selbstauskunft boofen dürfen, ein Privileg, das nach der Meinung des Sächsischen Bergsteigerbundes und der sächsischen Alpenvereinssektionen sowohl der gelebten Realität widerspricht als auch andere Naturliebhaber ausschließt. Nachdem das Boofen-Ticket erstmals Mitte Dezember den Bergsportverbänden vorgestellt wurde, halten wir eine übereilte Einführung eines nicht gründlich durchdachten Projekts für falsch und fordern ausreichend Zeit für eine solide Vorbereitung.

Probleme mit dem Freiübernachten und den daraus resultierenden Störungen gab es vor allem, weil nach Einschätzungen der Nationalparkverwaltung etwa 50% der Boofer an nicht genehmigten Stellen übernachten. Der Sächsische Bergsteigerbund und die sächsischen Alpenvereinssektionen fordern, zuerst diese nicht zugelassenen und die Natur störenden Übernachtungen zu unterbinden und parallel gemeinsam mit den Bergsportverbänden ohne vorgefertigte Lösungspakete über ein solides Konzept für die genehmigten Boofen zu sprechen. Eine Beschränkung des Boofens auf Kletterer lehnen wir grundsätzlich ab, außerdem halten wir die Zahl von 1,5 Personen pro Boofe pro Nacht an einem Sommerwochenende für zu gering.

Johannes Höntsch, Leiter AG Boofen der Bergsportverbände 
Rainer Petzold, Leiter AG Natur- und Umweltschutz

Sächsisches Bergsteigen als Immaterielles Kulturerbe –  Dresdner Alpenvereinssektionen starten Bewerbungsprozess zur nationalen UNESCO-Kommission

Seit der ersten sportlichen Besteigung des Falkensteins durch Schandauer Turner (1864) hat sich das Klettern in der Sächsischen Schweiz beständig weiterentwickelt. Die Sächsische Schweiz gilt dabei als Wiege des Freikletterns und hat die Entwicklung auch in anderen Klettergebieten weltweit inspiriert.

Heute ist das Sächsische Bergsteigen mit seinen Besonderheiten und in vielen Dingen auch Einzigartigkeiten eine herausragende kulturelle Leistung. Das Klettern an den freistehenden Felsen unter Verzicht auf künstliche Hilfsmittel, die Absicherung mit spezieller Schlingentechnik und die oft hohen Anforderungen an Psyche und Kletterkönnen stehen beispielhaft für den besonderen Umgang mit und in der natürlichen Felsenwelt. Gemeinschaftssinn, Weitergabe von Wissen aber auch der Ausdruck von Klettererleben in Literatur, Musik, Malerei und Fotografie runden diese Kulturform ab.

In der Naturlandschaft der Sächsischen Schweiz ist der Erhalt und die Weiterentwicklung dieses Kulturerbes jedoch nicht selbstverständlich. Missachtung von Regeln und rücksichtsloses Verhalten in einer sensiblen Naturlandschaft auf der einen und schwierig vermittelbare Naturschutzvorstellungen auf der anderen Seite könnten das Sächsische Bergsteigen gefährden.

Der 1. Vorsitzende des Sächsischen Bergsteigerbundes erklärt dazu: „Unabhängig von Vereinsstrukturen gibt es in Sachsen und über die Grenzen des Bundeslands hinaus eine Vielzahl von Sportfreund/-innen, die diese Kulturform mittragen und pflegen. Uns alle vereint der Wunsch, das Sächsische Bergsteigen im Elbsandsteingebirge zu erhalten.“

Deshalb streben die Dresdner Sektionen des Deutschen Alpenvereins stellvertretend für die Kulturtragenden eine Bewerbung des Sächsischen Bergsteigens als Immaterielles Kulturerbe bei der nationalen UNESCO-Kommission an.

„Dabei liegt uns der Erhalt und die Weiterentwicklung der Klettertraditionen genauso am Herzen wie der Schutz der einmaligen Felsenwelt in der Sächsischen Schweiz.“ so Steffen Griese, Vorsitzender der Akademischen Sektion Dresden. Und Christian Rucker, Vorsitzender der Sektion Dresden ergänzt: „Wir wünschen uns im Bewerbungsprozess die breite Beteiligung aller Sportfreund/-innen, denen das Sächsische Bergsteigen wichtig ist.“

Deshalb hat der Sächsische Bergsteigerbund eine Internetseite eingerichtet auf denen viele Informationen zur Bewerbung zusammengetragen wurden. Auch sind alle Bergfreunde aufgerufen, sich einzubringen und z.B. an der extra geschalteten Umfrage zu beteiligen. Zu den Informationen und zur Umfrage geht es hier: https://bergsteigerbund.de/kulturerbe/

Peter Rüger, 1. Vorsitzender des Sächsischen Bergsteigerbundes

Steffen Griese, 1. Vorsitzender der Akademischen Sektion Dresden

Christian Rucker, 1. Vorsitzender der Sektion Dresden

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des SBB:  Per Telefon 0351 / 48 18 30 0 oder E-Mail: mail@bergsteigerbund.de

Bilder

Unter nachfolgendem Link finden sich drei Bilder, die alle gut für das Sächsische Klettern gehen. Diese sind für die Verwendung im Rahmen der Berichterstattung zum Thema freigegeben.

Brief des SBB an Ministerpräsident Kretschmer: Zögerliche Strategie bedroht Wegenetz im Nationalpark

Der Sächsische Bergsteigerbund (SBB) hat sich in einem Brief zum Thema der unpassierbaren Wanderwege im Nationalpark Sächsische Schweiz an Ministerpräsident Herrn Kretschmer gewandt. 

Das Wanderwegenetz im Nationalpark ist bedroht, weil durch den großflächigen Borkenkäferbefall abgestorbene Fichten zu Hunderten über die Wege fallen und diese unpassierbar machen. Bisher sind etwa 40 km an markierten Wegen betroffen, hinzu kommen etwa 50 km unmarkierte Wege. 

Nach ersten Gesprächen des SBB im Jahr 2021 konnten wir beim Thema Wanderwege seitens der Nationalparkverwaltung nur „ein Fahren auf Sicht“ erkennen. Ein vorsorgliches und geplantes Freischneiden könnte jedoch viele Kilometer an Wegen vor der Unpassierbarkeit retten. Deshalb haben Mitglieder des SBB und der IG Stiegenfreunde die bedrohten Wanderwege ehrenamtlich geprüft, dokumentiert und einen Stufenplan erstellt. Dieser Stufenplan des SBB wurde sowohl dem Leiter der Nationalparkverwaltung als auch Umweltminister Günter im März 2021 vorgetragen und übergeben. Seitdem wird er von uns beständig aktualisiert. 

Für Abstimmungen zum Wanderwegenetz gibt es seit 22 Jahren das erfolgreiche Modell der Arbeitsgruppe Wegekonzeption Sächsische Schweiz, die beim Umweltministerium angesiedelt ist. Die Bergsportverbände werden dort von Anbeginn von Dr. Ulrich Voigt und Dr. Peter Rölke vertreten. In der Beratung der AG Wege wurde am 15. April 2021 beschlossen, dass die Nationalparkverwaltung die zehn wichtigsten der bedrohten Wanderwege aus dem Stufenplan des SBB einer Prüfung unterzieht. Das Ergebnis wurde am 29. April vorgestellt: Nur an einem Weg wird ab Herbst punktuell freigesägt, drei Wege gehen in ein (im Ergebnis allerdings offenes) langwieriges naturschutzfachliches Verfahren bei der Landesdirektion. Die restlichen sechs Wege werden je-doch in absehbarer Zeit teilweise unpassierbar, weil diese als „schwarze Wege“ eingestuft sind, d.h. dort herrscht arbeitsschutzrechtlich ein striktes Betretungsverbot für alle Mitarbeiter des Staatsbetriebs Sachsenforst. „Dieses Ergebnis kann den SBB nicht zufriedenstellen“, so Ulrich Voigt.

Angesichts der Bedeutung der Sächsischen Schweiz für Wanderer, Bergsteiger und Touristen halten wir die zögerliche Strategie der Nationalparkverwaltung für diskussionsbedürftig. „Uns fällt es zunehmend schwer, positiv in die Zukunft zu sehen und den Unmut der über 16.000 Mitglieder des Sächsischen Bergsteigerbundes sowie aller Wanderer und Bergsteiger Sachsens, die wir in der AG Wege vertreten, zu besänftigen“, gibt Peter Rölke, Mitglied der AG Wege, zu bedenken.

Wir sind nicht sicher, ob der neue Leiter der Nationalparkverwaltung die Relevanz der Erholungsnutzung, in der von den wanderfreudigen Sachsen und ihren Gästen geschätzten und geliebten Landschaft zur Gänze verinnerlicht hat und die Brisanz der aktuellen Situation richtig einschätzt.

„Was wir besonders bedauern, ist die Tatsache, dass der Leiter der Nationalparkverwaltung gleichzeitig bekanntgab, dass er sich wegen fehlender Kapazitäten nicht in der Lage sieht, die Prüfung fortzusetzen und gemeinsam nach Alternativen zu suchen – zumal Minister Günther uns gegen-über im Gespräch zum Ausdruck brachte, dass die materiellen und personellen Ressourcen kein limitierender Faktor sein würden“, kritisiert Peter Rüger, 1. Vorsitzender des SBB. Dem widersprechend sind nun viele weitere Kilometer unpassierbarer Wege vorprogrammiert.

Seit seiner Wiedergründung 1990 vertritt der SBB in der Sächsischen Schweiz traditionell die Interessen sowohl der Bergsteiger als auch der Wanderer. 

Die Aktuelle Version des Stufenplans ist angefügt.