Termin: Samstag, den 23.09.2023 von 10 Uhr bis 18 Uhr.
Tagesordnung:
Rahmenprogramm:
Verpflegung:
Wir werden ein Mittagessen organisieren, sowie auch Kuchen und Snacks für den Nachmittag.
*Antrag 6.1)
Dieser Punkt soll neu in die Sektionsjugendordnung aufgenommen werden:
11. Delegierte
Delegierte vertreten die Interessen der Sektionsjugend in Gremium außerhalb der Sektionsjugend, insbesondere den in § 1 genannten Dachorganisationen.
1. Delegierte sind der*die Jugendreferent*in und die weiteren gewählten Delegierten. Die Jugendvollversammlung wählt die weiteren Delegierten aus den Mitgliedern nach § 1 (Delegiertenliste). Die Amtsperiode der weiteren gewählten Delegierten dauert bis zur nächsten ordentlichen Jugendvollversammlung. Die Jugendvoll-versammlung kann mehr Delegierte wählen als für die Sektionsjugend im jeweiligen Gremium vorgesehen sind. Für jedes Gremium kann eine eigene Liste gewählt werden. 2. Der*die Jugendreferent*in hat ein vorrangiges Teilnahmerecht. Für die weiteren gewählten Delegierten muss eine Reihenfolge für das Teilnahmerecht festgelegt werden. Die Reihenfolge der Delegiertenliste wird soweit nicht anders beschlossen absteigend nach Aktivität in der Vereinsjugend festgelegt. Dazu gehören Aktivitäten als Übungsleiter*in sowie die Teilnahme an Kletter- und Sportgruppen, Jugendausfahrten und Jugendgremien. Ist die zugelassene Delegiertenzahl für die Sektionsjugend in einem Gremium geringer als die Anzahl der gewählten Delegierten, erfolgt die Teilnahme gemäß der Reihenfolge auf der Delegiertenliste. 3. Als Delegierte werden von*m Jugendreferent*in alle Jugendleiter*innen vorgeschlagen. Wer auch als Delegierte*r kandidieren will muss sich mindestens eine Woche vor der Jugendvollversammlung durch Meldung in Textform an den*die Jugendreferent*in auf die Wahlliste setzen lassen.