Regeln zur Hallennutzung, Kletter- und Boulderregeln

Betreiber: Sächsischer Bergsteigerbund e.V. (SBB)

Inhalt

1.Benutzungsberechtigung

1.1 Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.

Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.

Die Sektion/ der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen.

1.2 Die Benutzungsordnung sowie die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln sind Bestandteil der Nutzungsbedingungen der Kletter- und Boulderanlage. Mit dem Erwerb einer Nutzungsberechtigung bzw. der Registrierung bestätigt die nutzende Person, diese Regelungen zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten.

1.3 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).

1.4 Bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 50 Euro fällig. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

1.5 Bei wiederholter Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises oder bei wiederholten schuldhaften Verstößen gegen diese Benutzungsordnung können weitergehende Maßnahmen bis hin zu einem Hausverbot ausgesprochen werden.

1.6 Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Internetseite des SBB bekannt gegeben. Die Anlage darf grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten benutzt werden. Nutzungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen oder Gruppenangeboten, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Betreiber.

1.7 Den Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Das Hallenpersonal übt im laufenden Betrieb das Hausrecht aus und ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes befugt, die Anlage oder Teile davon zu schließen oder zu räumen.

Über längerfristige oder dauerhafte Hausverbote entscheidet der Betreiber beziehungsweise die von ihm hierzu ausdrücklich beauftragte Stelle.

1.8 Die gewerbliche Nutzung der Kletter- und Boulderanlage bedarf einer vorherigen Genehmigung des Betreibers. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.


2. Benutzungsberechtigung für Minderjährige

2.1 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletter- und Boulderanlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht wirksam übertragen wurde.

2.2 Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletter- und Boulderanlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

2.3 Minderjährige Teilnehmende einer Gruppenveranstaltung dürfen die Anlage unter Aufsicht der für die Gruppe verantwortlichen Person benutzen. Für minderjährige Teilnehmende müssen die erforderlichen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen.

2.4 Leiterinnen und Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation müssen grundsätzlich volljährig sein. Eine Leitung ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist zulässig, wenn die DAV-Organisation die entsprechende Beauftragung und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten der minderjährigen Gruppenleitung bestätigt.

2.5 Die Einverständniserklärung ist vor der erstmaligen selbstständigen Nutzung vorzulegen beziehungsweise im dafür vorgesehenen System zu hinterlegen. Sie gilt entsprechend ihrem Inhalt bis zu einem Widerruf oder bis zum Wegfall ihrer Voraussetzungen. Eine erneute Vorlage bei jedem einzelnen Besuch ist nicht erforderlich.

2.6 Erziehungsberechtigte, Aufsichtsberechtigte und Gruppenleitungen haben im Rahmen ihrer jeweiligen Aufsichtspflicht dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen beaufsichtigten Personen die Benutzungsordnung sowie die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln einhalten.

Download Einverständniserklärung

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Gefahren beim Klettern und Bouldern – Grundsatz der Eigenverantwortung

3.1 Klettern und Bouldern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen Sturzrisiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere von künstlichen Klettergriffen, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können.

In den Außenanlagen können abhängig von der Witterung zusätzliche Gefahren insbesondere durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

3.2 Jede nutzende Person hat in Eigenverantwortung die nachstehenden Hallen-, Kletter- und Boulderregeln anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.

3.3 Bei der Nutzung der entsprechend gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit einer Länge von mindestens 35 Metern verwendet werden.

3.4 Bouldern ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.

3.5 Trotz Lüftung kann in Kletterhallen vor allem im Boulderbereich die Staubbelastung hoch sein. Kleinkinder, insbesondere im Säuglingsalter, sowie Personen mit Atemwegserkrankungen sollten diese Bereiche zu den Stoßzeiten meiden.

3.6 Gesperrte Bereiche, Kletterlinien und Boulder dürfen nicht betreten oder benutzt werden. Absperrungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen dürfen nicht entfernt, verändert oder umgangen werden.

3.7 Soweit Selbstsicherungsautomaten zur Verfügung stehen, hat sich die nutzende Person vor deren Nutzung über die korrekte und sichere Bedienung zu informieren und die am jeweiligen Gerät angebrachten Hinweise zu beachten.

Aufgrund des fehlenden Partnerchecks trägt die nutzende Person die Verantwortung für die Kontrolle des korrekten Einhängens selbst. Schäden, Mängel, Defekte, auffällige Geräusche oder sonstige Auffälligkeiten an Selbstsicherungsautomaten sind unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden.


4. Ausrüstungsverleih

4.1 Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.

4.2 Minderjährige dürfen Ausrüstungsgegenstände selbstständig ausleihen, wenn eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen kann die Ausleihe über die Gruppenleitung erfolgen.

4.3 Im Rahmen von SBB-Gruppenveranstaltungen kann Kindern und Jugendlichen eine Dauerausleihe insbesondere von Klettergurten und Kletterschuhen ermöglicht werden. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Ausleihkonditionen ergeben sich aus dem Ausleihvertrag.

4.4 Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

Für ausgeliehene Ausrüstungsgegenstände kann entsprechend der jeweils geltenden Ausleihregelung ein Pfand verlangt werden.

4.5 Ausgeliehene Ausrüstungsgegenstände dürfen grundsätzlich nur in der Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden, soweit keine abweichende Vereinbarung, insbesondere im Rahmen einer Dauerausleihe, getroffen wurde.

4.6 Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe. Die Ausrüstung ist grundsätzlich vor Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben, sofern keine abweichende Ausleihvereinbarung besteht.


5. Haftung

5.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Für mitgebrachte Wertsachen der nutzenden Person, die in ihrer Obhut bleiben, ist die Haftung des Betreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5.3 Sollte die Anlage aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise gesperrt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Eintrittsgelder.


6. Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle

1. Du trägst Verantwortung

  • Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen deiner Sicherungskompetenz durch.
  • Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren. 
  • Fehler können zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen.
  • Schau hin, wenn Fehler passieren, und sprich sie an.
  • Nimm sicherheitsrelevante Hinweise anderer ernst.

2. Fairness und Rücksichtnahme

  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere.
  • Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an.
  • Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, das Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Bleibe auf den ausgewiesenen Kletterlinien.
  • Lass Sichernden den notwendigen Aktionsraum.
  • Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch. Die Verwendung von Flüssigmagnesia wird ausdrücklich begrüßt.
  • Klettere und bouldere nur mit geeigneten Schuhen und geeigneter Bekleidung.
  • Oberkörperfreies Klettern und Bouldern ist nicht gestattet.
  • Zum Umziehen sind die dafür vorgesehenen Umkleideräume zu benutzen. Das Umziehen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher nicht vorgesehen.
  • Bistro und Toiletten dürfen nicht barfuß betreten werden.

3. Achtung Gefahrenraum!

  • In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen.
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
  • Beachte deshalb jederzeit mögliche Sturz- und Fallräume.

4. Hindernisse bitte wegräumen

  • Kletter-, Boulder-, Fitness- und Trainingsbereiche sind von Rucksäcken, Trinkflaschen, Kinderwagen, Spieldecken und sonstigen Gegenständen freizuhalten.
  • Lass Einrichtungen wie Tische und Bänke an ihrem vorgesehenen Platz.

5. Bei Unfällen erste Hilfe leisten!

  • Bei Unfällen ist im Rahmen des Zumutbaren Hilfe zu leisten.
  • Informiere unverzüglich das Hallenpersonal und verständige erforderlichenfalls den Rettungsdienst.
  • Auf begründete Anfrage sind die für die Unfallaufnahme erforderlichen Personalien anzugeben.

6. Beschädigungen bitte melden

  • Beschädigte oder lose Griffe, Wandbereiche, Haken, Karabiner, Seile und Expressschlingen sind unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden.
  • Veränderungen an der Anlage sind untersagt.
  • Schäden, Mängel, Defekte oder auffällige Geräusche an Selbstsicherungsautomaten sind unverzüglich zu melden.
  • Routensperrungen und Absperrungen sind zu beachten.

7. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz

  • Kinder sind entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten zu beaufsichtigen.
  • Spielen und Rennen in den Kletter- und Boulderbereichen sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und DAV-Vorstiegsschein unbeaufsichtigt klettern.

8. Auf Schmuck und lange Haare achten

  • Schmuck kann hängen bleiben und Verletzungen verursachen – am besten ablegen.
  • Lange Haare sind zusammenzubinden; sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
  • Lass den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder trage ihn ohne Karabiner.

9. Kein Alkohol und keine Drogen

  • Nach Alkoholkonsum und Drogenkonsum nicht klettern und Bouldern.
  • Auch bei einer durch Medikamente oder andere Einflüsse beeinträchtigten Wahrnehmungs-, Reaktions- oder Sicherungsfähigkeit darf nicht geklettert, gebouldert oder gesichert werden.
  • Rauchen ist in der Kletter- und Boulderanlage einschließlich der zugehörigen Außenbereiche nicht gestattet.

10. Handy, Musik und Tiere stören!

  • Mobiltelefone lenken ab und können herunterfallen.
  • Kopfhörer beeinträchtigen die Wahrnehmung und Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

7. Kletterregeln: Sicher Klettern

1. Team-Setup zu Beginn

  • Gewichtsunterschied klären, geeignete Maßnahmen treffen
  • Sicherungskompetenz und Tagesform berücksichtigen
  • Kommunikationsregeln vereinbaren
  • Klettermaterial prüfen

2. Partnercheck vor jedem Start

Gegenseitige Kontrolle mit Augen und Händen:

  • Anseilknoten und Anseilpunkt
  • Sicherungskarabiner
  • Sicherungsgerät einschließlich Blockiertest
  • Gurt und Gurtverschlüsse
  • ausreichende Seillänge
  • Seilende abgeknotet

3. Nur mit vertrauten Geräten sichern

  • Benutze nur Sicherungsgeräte, deren korrekte Bedienung du beherrschst.
  • Halbautomaten bieten zusätzliche Sicherheit und werden für das Sportklettern in Kletterhallen empfohlen.
  • Beachte immer das Bremshandprinzip: Eine Hand umschließt das Bremsseil.
  • Achte auf die korrekte Position der Bremshand.
  • Sicherungsgerät, Karabiner und Seil müssen zueinander passen.

4. Volle Aufmerksamkeit beim Sichern

  • Vermeide unnötiges Schlappseil.
  • Wähle einen geeigneten Standort nahe der Wand.
  • Beobachte deinen Kletterpartner.
  • Lass dich beim Sichern nicht ablenken.
  • Sicherungsbrillen können die Aufmerksamkeit unterstützen.

5. Sturzraum freihalten

  • Schätze die Gefahrenzone für Kollisionen großzügig ein.
  • Halte am Boden genügend Abstand zur Falllinie.
  • Halte in der Route ausreichend Abstand zu anderen Kletternden.
  • Berücksichtige mögliche Pendelstürze.
  • Klettere nicht im Sturzraum anderer.

6. Alle Zwischensicherungen einhängen

  • Hänge im Vorstieg alle vorgesehenen Zwischensicherungen ein.
  • Griffe können sich drehen oder brechen; spontane Stürze sind jederzeit möglich.
  • Informiere möglichst deine Sicherungsperson, bevor du dich ins Seil setzt oder bewusst stürzt.

7. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen

  • Hänge Zwischensicherungen möglichst aus stabiler Position und nicht unnötig überstreckt ein.
  • Beachte insbesondere in Bodennähe die erhöhte Bodensturzgefahr.

8. Toprope nur über den vorgesehenen Umlenker

  • Benutze beim Topropeklettern ausschließlich den dafür vorgesehenen Umlenker.
  • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

9. Pendelgefahr beachten

  • Beachte insbesondere in überhängenden oder seitlich verlaufenden Linien die Pendelgefahr.

10. Nie Seil auf Seil

  • Führe niemals zwei Seile gleichzeitig durch denselben Umlenkpunkt oder dieselbe Zwischensicherung.

11. Vorsicht beim Ablassen

  • Informiere deinen Partner, bevor du dich ins Seil setzt.
  • Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
  • Achte auf einen freien Landeplatz.

12. Aufwärmen vor dem Start!

  • Steigere die Intensität langsam.
  • Wärme dich angemessen auf.
  • Kuriere Verletzungen ausreichend aus.

13. Sei dir deiner Verantwortung bewusst

  • Sei selbstkritisch und offen für Feedback.
  • Sprich Fehler an – auch die anderer.
  • Halte deine Kenntnisse auf dem aktuellen Stand.
  • Nimm Rücksicht auf Andere.

8. Boulderregeln – Sicher Bouldern

1. Aufwärmen

  1. intensives Aufwärmen schützt Muskeln, Bänder und Sehnen.
  2. Wärme dich nur in dafür geeigneten Bereichen auf.

2. Sturzraum freihalten

  • Halte dich nicht unter Bouldernden auf.
  • Lass keine Gegenstände in der Landezone liegen.
  • Bouldere nicht zu eng neben- oder übereinander.
  • Schätze die Landezone großzügig ein.

3. Spotten

  • Richtiges Spotten muss erlernt werden.
  • Spotte nur bei Bedarf.
  • Beachte Gewichtsunterschiede.

4. Abspringen oder Abklettern

  • Abklettern geht vor Abspringen.
  • Nutze gekennzeichnete Ausstiege und vorhandene Abklettermöglichkeiten.
  • Lerne kontrolliertes Abspringen und Landen.
  • Lande möglichst mit geschlossenen Füßen und rolle bei Bedarf kontrolliert ab.

5. Auf Kinder achten

  • Die Matte ist kein Spielplatz.
  • Nimm deine Aufsichtspflicht wahr.
  • Lege abhängig von Alter, Größe und Fähigkeiten eine angemessene maximale Boulderhöhe fest.

9. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 21.10.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung der Kletter- und Boulderanlage außer Kraft.

Sächsischer Bergsteigerbund e. V.
Dresden, 26.10.2026

Der Vorstand