Kündigung

Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per E-Mail oder postalisch möglich.

Der letztmögliche Kündigungstermin ist der 30. November des laufenden Jahres. Die Kündigung wird zum Jahresende (31.12.) wirksam.


Wer kann kündigen?

  • Minderjährige Mitglieder: Die Kündigung erfolgt durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
  • Volljährige Mitglieder: Jedes volljährige Mitglied muss seine Mitgliedschaft selbst kündigen.

Der Hauptkontakt (A-Mitglied) einer Familien- oder Partnerschaftsmitgliedschaft kann nicht für volljährige Partner*innen (B-Mitglied) oder volljährige Kinder (D-Mitglied) kündigen.

Diese müssen ihre Kündigung selbst einreichen oder einer gemeinsamen Kündigung schriftlich zustimmen (z.B. per E-Mail oder Unterschrift).

Ebenso können volljährige Partner*innen oder Kinder nicht für den Hauptkontakt kündigen.

Hinweis: Auch wenn die Mitgliedschaft ursprünglich von den Eltern abgeschlossen wurde, geht sie mit Erreichen der Volljährigkeit auf das Mitglied über. Ab diesem Zeitpunkt kann die Mitgliedschaft nur noch durch das volljährige Mitglied selbst gekündigt werden.