Du bist umgezogen? Hast du eine neue Kontoverbindung? Hat sich z.B. durch Heirat dein Nachname geändert? Bitte nimm diese Änderungen über das Online-Änderungsformular vor.
Möchtest du ein Partner- oder Familienmitglied hinzufügen? Dann geht es hier entlang.
Deinen Mitgliedsausweis in digitaler Form auf der Webseite mein.alpenverein.de herunterladen. Damit hast du alle wichtigen Informationen immer dabei, direkt auf deinem Smartphone. Kein lästiges Suchen mehr nach dem Papierausweis! Und das alles kostenfrei.
So funktioniert’s:
Gültigkeit: Genau wie der klassische Ausweis ist auch der digitale Ausweis nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Für Neueinsteiger*innen: Frisch beim DAV angemeldet? Herzlich willkommen! Etwa drei Wochen nach deinem Beitritt kannst du deinen digitalen Ausweis abrufen. Ab dem 1. Februar eines jeden Jahres gibt’s den Ausweis für das neue Mitgliedsjahr.
Über dieses Formular gibst du deine Daten ein. Dann schickst du es ab und benachrichtigt uns (mv@bergsteigerbund.de), wann du die Servicegebühr von 5,00 Euro überwiesen hast. Sobald das Geld bei uns eingetroffen ist, versenden wir an dich den neuen Ausweis.
Wichtig: Sollte sich dein verlorener Ausweis wieder anfinden, bitten wir dich um Rücksendung des Zweitausweises.
Du bist umgezogen und möchtest die Vorteile der Sektion vor Ort nutzen? Das ist mit einem Sektionswechsel möglich. Dafür kündigst du bei der bisherigen Sektion und sendest uns die Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion zu (E-Mail: mv@bergsteigerbund.de). Nach der Anmeldung über eine der genannten Möglichkeiten bekommst du für das laufende Jahr eine beitragsfreie Gast-Mitgliedschaft (Kategorie C). Es ist keine weitere Zahlung des Mitgliedsbeitrags für das laufende Jahr nötig. Die Umkategorisierung auf die reguläre Kategorie (z.b. Vollmitglied (Kategorie A), Partnermitglied (Kategorie B) oder Junioren-Mitglied (Kategorie D)) erfolgt dann im darauffolgenden Jahr.
Die allgemeine Kündigungsfrist im DAV für das folgende Kalenderjahr ist immer der 30. September des laufenden Kalenderjahres. Im SBB ist der 30. November der letztmögliche Termin. Die Kündigung muss bei über 18-jährigen Personen durch diese selbst erfolgen. Sie kann per E-Mail oder mit der Post an die Geschäftsstelle geschickt werden. Die Kündigungsbestätigung wird dann entsprechend zugeschickt.
Weitere Hinweise zur Mitgliedschaft im SBB findest du in unseren FAQs.