Vereinszentrum

Hausordnung für das SBB-Vereinszentrum

Sächsischer Bergsteigerbund e. V. (SBB)
Papiermühlengasse 10, 01159 Dresden

Stand: 21.10.2026

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Hausordnung dient einem sicheren, geordneten und respektvollen Miteinander im SBB-Vereinszentrum. Sie gilt für alle Mitglieder, Besucherinnen und Besucher, Gäste, Mitarbeitenden, Übungs- und Gruppenleitungen sowie sonstige Personen, die sich im Vereinszentrum oder auf dem zugehörigen Gelände aufhalten.

Die Hausordnung ist von allen Personen zu beachten, die sich im Vereinszentrum oder auf dem zugehörigen Gelände aufhalten.

Für einzelne Bereiche gelten ergänzende Regelungen. Für die Kletter- und Boulderanlage gelten insbesondere die Benutzungsordnung sowie die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln des SBB. Diese gehen als speziellere Regelungen für die Nutzung der Kletter- und Boulderanlage dieser Hausordnung vor.


2. Hausrecht und allgemeine Verhaltensregeln

Das Hausrecht wird durch den Sächsischen Bergsteigerbund e. V. als Betreiber ausgeübt. Zur Ausübung des Hausrechts sind der Vorstand sowie die von ihm hierzu beauftragten Personen berechtigt.

Im laufenden Betrieb wird das Hausrecht insbesondere durch die Geschäftsstellenleitung sowie innerhalb der Kletter- und Boulderanlage durch das zuständige Hallenpersonal ausgeübt.

Den im Rahmen des Hausrechts erteilten Anweisungen ist Folge zu leisten.

Darüber hinaus gelten folgende allgemeine Regeln:

  • Alle Personen begegnen sich mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander.
  • Räumlichkeiten, Einrichtungen und Außenanlagen werden pfleglich behandelt.
  • Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Treppen und Zugänge werden jederzeit freigehalten.
  • Schäden und Mängel an Gebäuden, Einrichtungen oder Ausstattung werden unverzüglich dem zuständigen Personal gemeldet
  • Das Vereinszentrum und seine Einrichtungen sauber und ordentlich hinterlassen.

3. Nutzung der Räume

Die Räume des Vereinszentrums dürfen nur für die vom SBB vorgesehenen Zwecke beziehungsweise im Rahmen einer genehmigten Nutzung verwendet werden.

Eine Nutzung außerhalb der regulären Öffnungs- oder Nutzungszeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des SBB beziehungsweise der hierfür zuständigen Stelle.

Nach der Nutzung sind Räume und Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Tische, Stühle und sonstige bewegliche Einrichtungsgegenstände werden an die vorgesehenen Plätze zurückgestellt.

Fenster, Türen, Beleuchtung und technische Geräte sind nach der Nutzung entsprechend der jeweiligen NutzungsvVorgaben zu kontrollieren. Nicht mehr benötigte Geräte und Beleuchtungen werdensind ausgezuschalten.

Räume sind, soweit dies für den jeweiligen Bereich vorgesehen ist, nach der Nutzung ordnungsgemäß zu verschließen.

Gesperrte oder nicht für die allgemeine Nutzung freigegebene Räume und Bereiche dürfen nur von hierzu berechtigten Personen betreten werden.


4. Sauberkeit, Küche und Verzehr

Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Verursachte Verschmutzungen werden nach Möglichkeit unverzüglich beseitigt beziehungsweise dem zuständigen Personal gemeldet.

Lebensmittel und Getränke dürfen in den hierfür vorgesehenen beziehungsweise entsprechend gekennzeichneten Bereichen konsumiert werden.

Die Küche und sonstige nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr bestimmte Arbeitsbereiche dürfen nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung oder mit Zustimmung des zuständigen Personals genutzt werden.

Benutztes Geschirr, Gläser und sonstige Küchenutensilien sind nach Gebrauch zu reinigen und an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.

Bei Veranstaltungen ist die jeweils verantwortliche Person dafür verantwortlich, dass die genutzten Räume entsprechend den vereinbarten Bedingungen aufgeräumt und übergeben werden.


5. Alkohol, Rauchen und berauschende Mittel

Das Rauchen ist innerhalb des Vereinszentrums nicht gestattet.

Im Außenbereich ist Rauchen ausschließlich in den hierfür ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen zulässig.

Für die Kletter- und Boulderanlage einschließlich der ihr zugeordneten Außenbereiche gelten die weitergehenden Regelungen der Benutzungsordnung und die Hallenregeln.

Der Konsum alkoholischer Getränke ist in den hierfür vorgesehenen Bereichen sowie im Rahmen genehmigter Veranstaltungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gestattet.

Personen, die aufgrund des Konsums von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln sich selbst oder andere gefährden oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigen, können aus dem Vereinszentrum verwiesen werden.


6. Sicherheit und Brandschutz

Feuerlöscher, Brandmeldeeinrichtungen, Notausgänge und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt, beschädigt, entfernt oder missbräuchlich benutzt werden.

Offenes Feuer sowie der Betrieb von Geräten mit erhöhter Brandgefahr sind nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen oder nach vorheriger Genehmigung zulässig.

Bei Unfällen und sonstigen Notfällen ist im Rahmen des Zumutbaren Hilfe zu leisten. Erforderlichenfalls ist unverzüglich der Notruf zu verständigen und das zuständige Personal zu informieren.

Im Brand- oder Gefahrenfall ist das Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zu verlassen.

Den Anweisungen von Einsatzkräften sowie den mit der Räumung beziehungsweise Gefahrenabwehr betrauten Personen ist Folge zu leisten.


7. Schlüssel und Zutrittsberechtigungen

Schlüssel, Transponder und sonstige Zutrittsmittel dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet und nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.

Der Verlust eines Schlüssels, Transponders oder sonstigen Zutrittsmittels ist unverzüglich der Geschäftsstellenleitung beziehungsweise der hierfür zuständigen Stelle zu melden.

Zutrittsberechtigungen gelten ausschließlich für die jeweils freigegebenen Bereiche und Nutzungszwecke.

Mit dem Besitz eines Schlüssels oder Zutrittsmittels ist keine Berechtigung zur Nutzung des Vereinszentrums außerhalb der jeweils vereinbarten Nutzungszeiten verbunden.


8. Veranstaltungen und Gruppen

Veranstaltungen außerhalb des regulären Vereinsbetriebes beziehungsweise außerhalb einer bestehenden Nutzungsberechtigung sind vorher mit der hierfür zuständigen Stelle abzustimmen und gegebenenfalls genehmigen zu lassen.

Für Veranstaltungen und Gruppen ist, soweit erforderlich, eine verantwortliche Person zu benennen.

Diese hat im Rahmen ihrer Aufgaben dafür Sorge zu tragen, dass die Hausordnung und die für den jeweiligen Bereich geltenden weiteren Regelungen von den Teilnehmenden beachtet werden.

Nach Ende einer Veranstaltung sind die genutzten Räume entsprechend der vereinbarten Nutzung aufzuräumen, zu reinigen und gegebenenfalls ordnungsgemäß zu verschließen.

Beschädigungen, Unfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem zuständigen Personal zu melden.

Für Gruppenveranstaltungen innerhalb der Kletter- und Boulderanlage gelten ergänzend die Bestimmungen der Benutzungsordnung.


9. Rücksichtnahme und Lärmschutz

Bei der Nutzung des Vereinszentrums und der Außenanlagen ist auf andere Nutzerinnen und Nutzer sowie auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Unnötiger Lärm ist insbesondere in den Abendstunden und im Außenbereich zu vermeiden.

Musik und sonstige Beschallung bitte so einsetzen, dass andere Nutzungen des Vereinszentrums und die Nachbarschaft nicht unangemessen beeinträchtigt werden.


10. Haftung und Schäden

Jede nutzende Person haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für von ihr vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden.

Schäden am Gebäude, an den Außenanlagen oder am Vereinsinventar sind unverzüglich dem zuständigen Personal zu melden.

Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der SBB grundsätzlich keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Für die Nutzung der Kletter- und Boulderanlage gelten ergänzend die spezielleren Haftungsbestimmungen der Benutzungsordnung.


11. Verstöße gegen die Hausordnung und Hausrecht

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung können unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergriffen werden.

Die zur Ausübung des Hausrechts berechtigten Personen können insbesondere

  • Anweisungen zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erteilen,
  • die Nutzung einzelner Bereiche untersagen oder einschränken und
  • Personen bei erheblichen oder fortgesetzten Verstößen aus dem Vereinszentrum beziehungsweise vom Vereinsgelände verweisen.

Über längerfristige oder dauerhafte Hausverbote entscheidet der SBB beziehungsweise die hierfür ausdrücklich zuständige oder bevollmächtigte Stelle.

Weitergehende Ansprüche des SBB bleiben unberührt.

Für Verstöße innerhalb der Kletter- und Boulderanlage gelten ergänzend die Regelungen der Benutzungsordnung.


12. Verhältnis zu weiteren Regelungen

Neben dieser Hausordnung gelten für einzelne Bereiche und Nutzungen ergänzende Ordnungen, Nutzungsbedingungen und Sicherheitsregelungen des SBB.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die Benutzungsordnung der Kletter- und Boulderanlage,
  • die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln,
  • besondere Regelungen für Veranstaltungen, Kurse und Gruppen sowie
  • sonstige für einzelne Räume, Anlagen oder Nutzungen bekanntgegebene Regelungen.

Soweit für einen bestimmten Bereich speziellere Regelungen bestehen, gehen diese für die jeweilige Nutzung den allgemeinen Bestimmungen dieser Hausordnung vor.


13. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 21.10.2026 in Kraft und ersetzt die bisher für das SBB-Vereinszentrum geltende Hausordnung.

Sächsischer Bergsteigerbund e. V.
Dresden, 21.10.2026

Der Vorstand