Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28.4.26 wurde die Satzung in einigen Punkten verändert. Hier findet ihr die neue Satzung als Entwurf, die jedoch noch der Bestätigung durch den Bundesverband und das Registergericht bedarf.
Der Verein führt den Namen „Sächsischer Bergsteigerbund e. V., Sektion des Deutschen Alpenvereins“ und hat seinen Sitz in Dresden. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen. In dieser Satzung werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
Die Sektion ist Mitglied des Deutschen Alpenverein e. V. (DAV). Sie unterliegt der Satzung dieses Vereins und hat damit alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser ergeben. Zu den Pflichten gehören: a) den Jahresbericht und die Jahresrechnung vorzulegen, wie sie von der Mitgliederversammlung genehmigt worden sind; b) die von der Hauptversammlung beschlossenen Beiträge (Verbandsbeiträge) und Umlagen rechtzeitig zu bezahlen; c) Veränderungen im Vorstand der Sektion dem DAV unverzüglich mitzuteilen; d) die satzungsgemäßen Beschlüsse der Hauptversammlung des DAV auszuführen, insbesondere in ihre Satzung die Bestimmungen der Mustersatzung für die Sektionen zu übernehmen, die die Hauptversammlung als verbindlich bezeichnet hat; e) in der Satzung die Haftung des DAV für Schäden zu begrenzen, die Mitgliedern der Sektion bei Benutzung von Einrichtungen des DAV oder bei Teilnahme an Veranstaltungen des DAV entstehen; f) Satzungsänderungen vom Präsidium des DAV genehmigen zu lassen; g) die Zustimmung des Präsidiums vor jeder Veräußerung oder Belastung von Grund- oder Hüttenbesitz einzuholen, soweit es sich um allgemein zugängliche DAV-Hütten handelt; h) ihr Arbeitsgebiet zu betreuen.
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
1) Jedes Mitglied hat den Jahresbeitrag spätestens bis zum 31. Januar des laufenden Jahres an die Sektion zu entrichten. Die jeweilige Höhe setzt die Mitgliederversammlung fest. Hierbei wird die von der Hauptversammlung des DAV beschlossene Einteilung in Mitgliederkategorien zugrundegelegt. 2) Die Mitgliederrechte stehen dem Mitglied nur für den Zeitraum zu, für den es den Jahresbeitrag entrichtet hat. 3) Während des laufenden Jahres eintretende Mitglieder haben den vollen Jahresbeitrag zu entrichten. 4) Der Sektionsanteil kann bei Vorliegen besonderer Umstände vom Vorstand auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. 5) Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift alsbald der Sektion mitzuteilen. 6) Jedes Mitglied erkennt die Sächsischen Kletterregeln an und trägt zu deren Einhaltung bei.
Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand Mitglieder ernennen, die sich hervorragende Verdienste um den Verein erworben haben. Sie erhalten den Mitgliederausweis ihrer Kategorie; sie können von der Beitragspflicht gegenüber dem Verein befreit werden.
Die Mitgliedschaft wird beendet a) durch Austritt; b) durch Streichung von der Mitgliederliste; c) durch Ausschluss; d) durch Tod.
Die Fassung dieser Satzung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28.04.2026 beschlossen.
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