Der Verein führt den Namen „Sächsischer Bergsteigerbund e. V., Sektion des Deutschen Alpenvereins“ und hat seinen Sitz in Dresden. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen. In dieser Satzung werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
Der Verein ist Mitglied des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV). Er unterliegt der Satzung dieses Vereins und hat damit alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser ergeben. Zu den Pflichten gehören:
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand Mitglieder ernennen, die sich hervorragende Verdienste um den Verein erworben haben. Sie erhalten den Mitgliederausweis ihrer Kategorie; sie können von der Beitragspflicht gegenüber dem Verein befreit werden.
Die Mitgliedschaft wird beendet
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der/die Erste Vorsitzende, der/die Zweite Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in haben jeweils Einzelvertretungsbefugnis, ausgenommen Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 5.000 Euro.
Für Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 5.000 Euro ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
Von den weiteren Vorstandsmitgliedern sind nur jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt.
Wenn es der Vorstand für notwendig erachtet, werden Entscheidungen durch den erweiterten Vorstand getroffen.
Die Fassung dieser Satzung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 06.03.2023 beschlossen und trat mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.