Toprope | Sächsischer Bergsteigerbund

Toprope

„Wir wollen, dass Toprope entsprechend der Sächsischen Kletterregeln nur in wenigen Ausnahmefällen Verwendung findet. Es sollen Ideen erarbeitet und umgesetzt werden, wie die derzeitige Regelung besser akzeptiert und durchgesetzt wird.“ So lautete die Aufgabenstellung des SBB-Vorstandes an die Projektgruppe (PG) Toprope.

Wer sich online den erarbeiteten Flyer anschauen möchte, findet diesen hier als pdf-Datei. Und wer lieber ein echtes Stück Papier in den Händen halten will, findet den Flyer im Vereinszentrum, bei der Nationalparkverwaltung in Bad Schandau sowie auf unseren SBB-Hütten.

Hier kurz die wichtigsten Punkte zum Thema aus den Sächsischen Kletterregeln

  • Toprope sollte grundsätzlich auf künstliche Kletterwände und Klettergärten beschränkt bleiben und in den Sandsteinklettergebieten eine Ausnahme darstellen. […]
  • Sollte Toprope gestiegen werden, muss der Kletternde den Schwierigkeiten gewachsen sein, um Griff- und Trittausbrüche zu vermeiden und die Felsoberfläche zu erhalten. Die Anzahl der Toprope-Kletternden muss auf ein Minimum beschränkt bleiben. […]
  • Langes Blockieren der Kletterrouten ist zu vermeiden. Anderen Kletterern, die die Route vorsteigen wollen, ist Vorrang zu gewähren. Abseilösen dürfen nicht zur Toprope-Sicherung verwendet werden.. […]



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