In der Sächsischen Schweiz werden jedes Frühjahr einige Klettergipfel und deren Zugänge zum Schutz unserer heimischen Felsbrüter für Kletterer und Wanderer zeitweilig mittels einer sogenannten Horstschutzzone gesperrt. An diesen Gipfeln brüten die streng geschützten Vogelarten Uhu, Wanderfalke und Schwarzstorch regelmäßig. Je nach Vogelart gibt es für die Horstschutzzonen unterschiedliche Sperrzeiträume. Diese sind auch im Kletterführer vermerkt.
Zusätzlich werden meist noch einige weitere flexible Sperrungen an Gipfeln notwendig bzw. Sperrzeiträume bei besetzten Brutfelsen verlängert. Diese zusätzlichen flexiblen Sperrungen sind nicht in den Kletterführern vermerkt – werden jedoch vor Ort im Gelände markiert.
Bitte haltet Euch an die Einschränkungen und weist andere Kletterer und Wanderer vor Ort, die nicht informiert sind, auf die Sperrungen hin! Mit dem Einhalten der temporären Sperrungen können wir entscheidend dazu beitragen, dass die Wanderfalken, Uhus und Schwarzstörche nicht beim Ausbrüten und Aufziehen der Jungvögel gestört werden.
Eine Übersicht mit dem Stand vom 7.4.2025 findet ihr auf der Webseite der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/gipfelsperrungen