SBB legt Widerspruch gegen Boofverbote ein

Auf den Seiten des Landesverbandes könnt ihr die aktuelle Stellungnahme der Arbeitsgruppe Boofen zur Entscheidung des SMUL finden, dass das Boofen im Nationalpark nunmehr dauerhaft vom 1.2. bis zum 15.6. verboten ist.

Gegen die neuen Boofverbote sind wir als SBB form- und fristgerecht über eine beauftragte Anwaltskanzlei in Widerspruch gegangen. Zusätzlich haben wir auch einen Eilantrag gegen den Sofortvollzug dieser Regelung gestellt. Im günstigsten Fall wird die nun geltende Regelung irgendwann im Laufe des Jahres so lange außer Kraft gesetzt, bis unser Widerspruch beschieden wird. Im ungünstigen Fall wird unser Eilantrag abgelehnt und wir müssen auf den Bescheid in unserem Widerspruchsverfahren warten. Das kann erfahrungsgemäß eine Weile dauern. Weiter wurde uns mitgeteilt, dass bereits im letzten Jahr durch eine Privatperson beim Verwaltungsgericht Dresden direkt eine Klage gegen die amtliche Bekanntmachung eingereicht wurde, in der die neuen Boofverbote zur Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans aufgeführt sind.

Es fällt mittlerweile schwer, zu glauben, dass das sächsische Umweltministerium das Boofen im traditionellen und naturverträglichen Umfang erhalten will. Es ist das erste Mal in 35 Jahren Nationalpark, dass ein mit viel Engagement erarbeiteter Kompromissvorschlag zum Ausgleich von Naturschutz- und Bergsportbelangen vom Tisch gewischt wurde und wir gezwungen sind, rechtlich gegen die Naturschutzabteilung des Sächsischen Umweltministeriums vorzugehen.

Eurer Vorstand