FAQ zur Mitgliedschaft | Sächsischer Bergsteigerbund

FAQ zur Mitgliedschaft

Welche Vorteile habe ich mit einer SBB-Mitgliedschaft?

Mit einer Mitgliedschaft im SBB wird automatisch auch die Mitgliedschaft im DAV abgeschlossen. Somit kommst du in den Genuss aller Vorteile eines DAV-Mitglieds. Zusätzlich kletterst du wesentlich kostengünstiger in der Kletterhalle des SBB und kannst kostenfrei Bücher in unserer Bergsportbibliothek ausleihen. Die Ausleihe von alpinem Bergsportmaterial zu moderaten Preisen gehört ebenso dazu wie einige weitere Vorteile der SBB-Mitgliedschaft.

Wie kann ich im SBB Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft kannst du ganz einfach online beantragen. Dann erhältst du per E-Mail sofort einen vorübergehenden Ausweis. Sollte es Probleme bei der Online Beantragung geben, dann kannst du uns das ausgefülltes Antragsformular per E-Mail (mv@bergsteigerbund.de) zukommen lassen.

Kann ich die Mitgliedschaft für das neue Kalenderjahr schon eher abschließen?

Ja. Neumitglieder können bereits ab Dezember des Vorjahres ihre Mitgliedschaft im SBB zum normalen Jahresbeitrag abschließen.

Bin ich mit meiner Mitgliedschaft im SBB über den Deutschen Alpenverein unfallversichert?

Ja. Der SBB ist eine Sektion des DAV. Somit beinhaltet die Mitgliedschaft im SBB automatisch die Mitgliedschaft im DAV und damit auch die Unfallversicherung.

Was deckt die Unfallversicherung des Deutschen Alpenvereins ab und was muss ich im Schadensfall tun?

Unter dem Stichwort Mitgliederversicherung findest du alle Informationen, die du zur DAV-Versicherung brauchst. Inklusive des Vorgehens im Schadensfall.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im SBB?

Der Mitgliedsbeitrag wird immer für ein Kalenderjahr bezahlt. Neumitglieder zahlen außerdem einmalig eine Aufnahmegebühr. Die Mitgliedsbeiträge für den SBB sind unter Mitgliedsbeiträge aufgeschlüsselt. Für Kinder unter 18 Jahre wird kein Beitrag fällig, sobald ein Elternteil Mitglied ist. Ab September gelten für Neumitglieder reduzierte Beiträge für das restliche Kalenderjahr.

Gibt es eine Ermäßigung für sozial benachteiligte Menschen?

Ja, es gibt eine A-Mitgliedschaft Sozialtarif. Berechtigt sind Empfänger von: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld ll oder Sozialgeld (Harz 4), Wohngeld, Kinderzuschlag, Barbeträgen vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche, Leistungen für Menschen die Asyl beantragen und finanzielle Unterstützung bekommen. Nachweis: Auf formlosen, schriftlichen Antrag. Jährlich eigenständige Abgabe der Kopie von Dresden-Pass (oder Äquivalent bei Auswärtigen) oder ALG II Nachweis (Name, Adresse, Ausstellungsdatum, Unterschrift vom Amt, Rest geschwärzt) durch das Mitglied bis 30.11. für das Folgejahr. Bei Neumitgliedschaft muss der Nachweis im Anhang des Mitgliedsantrages angehängt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge bei verspäteter Beantragung. Die Vorlage der Nachweise muss jedes Jahr bis 30.11. selbständig in schriftlicher Form für das kommende Jahr erfolgen.
Die Beitragshöhe ist unter Mitgliedsbeiträge aufgeschlüsselt.
Alle Nachweise werden für den Eintrag der Kategorie eingesehen, aber nicht gespeichert.

Wie kann ich meinen Beitrag bezahlen?

Der einfachste Weg ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Abbuchung deines Beitrages von deinem Konto gleich bei deiner Anmeldung. Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit erteilt werden. Du kannst deinen Beitrag zuzüglich einer Servicegebühr von 5 Euro überweisen (Kontoverbindung)

Wann muss ich meinen Beitrag bezahlen?

Der Mitgliedsbeitrag für Bestandsmitglieder ist immer bis zum 31. Januar zu bezahlen. Der Beitrag von Mitgliedern, von denen ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird in der Regel in der ersten Januarwoche abgebucht. Neumitglieder zahlen ihren Beitrag bei Abschluss der Mitgliedschaft. Liegt ein nachträglich erteiltes SEPA-Mandat vor, wird der Beitrag zum Monatsende abgebucht.

Kann ich für meinen jährlichen Mitgliedsbeitrag eine Rechnung bekommen?

Diese Möglichkeit gibt es nicht, denn mit Abschluss der Mitgliedschaft verpflichtet man sich zur selbständigen Zahlung des jährlichen Beitrages, ohne vorher dazu aufgefordert zu werden. Als Zahlungsnachweis gilt der Mitgliedsausweis. Eine Rechnung wird für die Steuererklärung ebenfalls nicht benötigt, da der Mitgliedsbeitrag auf die Steuer nicht anrechenbar ist.

Wie lange gilt meine SBB Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft im SBB/DAV bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Wird die Mitgliedschaft nicht aktiv durch das Mitglied gekündigt, wird sie automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Der Mitgliedsausweis ist dann bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres gültig.

Bis wann muss ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die allgemeine Kündigungsfrist im DAV für das folgende Kalenderjahr ist immer der 30. September des laufenden Kalenderjahres. Im SBB ist der 30. November der letztmögliche Termin. Die Kündigung muss bei über 18jährigen Personen durch diese selbst erfolgen. Sie kann per Mail an mv@bergsteigerbund.de gerichtet oder mit der Post an die Geschäftsstelle geschickt werden. Die Kündigungsbestätigung wird dann entsprechend zugeschickt.

Wann erhalte ich meinen Mitgliedsausweis für das neue Kalenderjahr?

Die Mitgliedsausweise werden immer bis Ende Februar über den DAV aus München direkt an alle Mitglieder verschickt, deren Beitragseinzug erfolgreich durchgeführt werden konnte. Allen Selbstzahlern schicken wir ihre Ausweise bis Ende Februar aus dem SBB zu. Wer bis Ende Februar keinen Ausweis erhalten hat, sollte sich in der Geschäftsstelle des SBB melden.

Kann meine Mitgliedschaft im SBB in meinem Krankenkassen-Bonusheft angerechnet werden?

Ja. Gegen die Vorlage des Bonusheftes und des aktuellen SBB-Ausweises am Empfang im Vereinszentrum können wir dir die Mitgliedschaft im Sportverein im Bonusheft bestätigen. Weitere Bonusaktionen wie z.B. die Teilnahme an Sportveranstaltungen können wir nicht bestätigen.

Ich habe meinen Mitgliedsausweis verloren. Kann ich einen neuen bekommen?

Das ist natürlich möglich. Über die Vorgehensweise haben wir weiterführende Informationen bereitgestellt.

Wie kann ich von einer anderen Sektion zum SBB wechseln?

Für den Wechsel zwischen zwei DAV Sektionen gibt es zwei Wege:

  • Zum Jahreswechsel: Dazu kündigst du bis Ende September in deiner bisherigen Sektion. Dafür erhältst du eine Kündigungsbestätigung, aus der hervorgeht, dass deine Mitgliedschaft zum Jahresende abläuft. Die Kündigungsbestätigung und einen neuen Aufnahmeantrag für den SBB reichst du bei uns ein. Zum neuen Mitgliedsjahr bekommst du einen SBB-Ausweis, ohne noch einmal die Aufnahmegebühr bezahlen zu müssen.
  • Im Jahresverlauf (unterjähriger Sektionswechsel): Dafür musst du bei der bisherigen Sektion kündigen. Danach meldest du dich bei der neuen Sektion normal an und legst gleichzeitig das Kündigungsschreiben vor (per Mail: mv@bergsteigerbund.de). In der neuen Sektion bekommst du für das laufende Jahr eine beitragsfreie Gast-Mitgliedschaft (Kategorie C) und musst für das Jahr auch nicht nochmal einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Die Umkategorisierung auf die reguläre Kategorie (z.b. Vollmitglied (Kategorie A), Partnermitglied (Kategorie B) oder Junioren-Mitglied (Kategorie D)) erfolgt dann im darauffolgenden Jahr.

Umgekehrt funktioniert der Wechsel genauso. Wenn du wegziehst und nach dem Umzug die Vorteile der Sektion vor Ort nutzen möchtest, kündigst du beim SBB und meldest dich mit dem Kündigungsschreiben und deinem SBB-Ausweis im Original bei der gewünschten Sektion an.

Wie kann ich Änderungen in meinen Mitgliedsdaten vornehmen?

Um zum Beispiel deine Adresse oder Bankverbindung zu ändern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten geht es über das Online-Änderungsformular. Du kannst dein Anliegen auch per Post an die Geschäftsstelle oder über E-Mail mitteilen. Telefonische Änderungsmeldungen nehmen wir nicht gern entgegen, um Schreibfehler und Missverständnisse zu vermeiden. Fragen beantworten wir dir aber natürlich telefonisch, per Mail oder im Vereinszentrum.

Wie kann ich die Druckausgaben von Panorama und das Mitgliederheft des SBB abbestellen?

Den Versand der DAV-Zeitschrift Panorama können wir im SBB ganz einfach für dich einstellen. Das SBB-Mitgliederheft kannst du leider nicht abbestellen. Da dieses unser offizielles Kommunikationsmedium u.a. für Einladungsschriften zu Versammlungen ist, müssen wir gewährleisten, dass jedes Mitglied/jeder Haushalt die Möglichkeit hat, die Zeitung zu lesen. Es besteht die Möglichkeit, das Mitteilungsblatt digital zu beziehen und den postalischen Versand abzubestellen. Hier könnt ihr die Änderungen vornehmen.