Liebe Erstbegeher und Erstbegeherinnen, auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Felsklettern (AGF) und der Kommission für Ethik und Regeln (KER) hat der Vorstand beschlossen, eine Testphase für eine angepasste Dreiringregel (3RR) bis Ende 2026 durchzuführen. Zur Erinnerung: Bereits in den Jahren 2013 bis 2016 gab es ähnliche Testphasen, für weitere Informationen dazu und auch zur Motivation der Wiederauflage sei hier aus Platzgründen auf das KER-Sitzungsprotokoll vom 28.8.24 verwiesen.
Für die Wiederauflage hatte die KER einen Formulierungsvorschlag in die AGF gegeben, welcher dort in größerem Kreis ausgiebig diskutiert und noch leicht angepasst wurde (siehe Protokoll der AGF-Sitzung vom 25.3.25). Die finale Formulierung lautet wie folgt: „Abweichend von Ziffer 3.5 der Sächsischen Kletterregeln darf der Mindestringabstand von 3,0 Metern vorübergehend ohne vorherige Zustimmung der Fachkommission einmalig je Erstbegehung unterschritten werden, wenn der Abstand zwischen jeweils 3 aufeinanderfolgenden Ringen wenigstens 6,0 Meter beträgt (Dreiringregel). Eine solche Situation ist beim Einreichen der Erstbegehung anzugeben und zu begründen. Sie unterliegt der nachträglichen Anerkennung der zuständigen Fachkommission und darf nur in Ausnahmefällen (Aufschlaggefahr, Sicherstellung der Einhängbarkeit aus der Kletterstellung) zur Anwendung kommen. Kommt die Fachkommission bei der Überprüfung einer EB mit 3 Ringen zu der Überzeugung, dass ein 3. Ring nur geschlagen wurde, um die hier beschriebene Ausnahmeregelung nutzen zu können, so wird die EB nicht anerkannt.“
(kursiv + grün = Ergänzungen / Änderungen gegenüber der originalen Dreiringregel)
In allen von der 3RR nicht abgedeckten Fällen (z. B. EB mit nur 2 Ringen, weiterer RA unter 3 m in einer EB) gilt nach wie vor die Antragspflicht vor Realisierung eines RA unterhalb von 3 m!Diese
Zusatzregel gilt nun bis Ende 2026. Im Anschluss wird es eine Evaluierung der Testphase geben, die vor allem darauf abzielt, herauszufinden, ob die Regel in irgendeiner Art und Weise ausgenutzt oder missbraucht wurde, oder ob sie verantwortungsvoll und wie geplant als Mittel zur Erreichung optimaler Ringstandorte in Ausnahmefällen verwendet wurde. Liebe Erstbegeher*innen, es liegt also an Euch, wie es danach mit der 3RR weitergeht! Falls Ihr die 3RR verwendet, dann beachtet bitte zwingend folgende Punkte: In diesem Sinne wünsche ich allen eine schöne und unfallfreie Klettersaison!
Michael Scharnweber, Vorstand für Bergsteigen