Update Satzungsänderung – Umlage | Sächsischer Bergsteigerbund

Update Satzungsänderung – Umlage

Liebe Mitglieder,

den Vorstand und die Geschäftsstelle erreichen viele besorgte Anfragen bezüglich der geplanten Satzungsänderung. Insbesondere der Paragraph zur möglichen Erhebung einer Umlage (Antrag 3 zu Paragraph 7 Abs. 2 der SBB-Satzung) löst Irritationen aus, auf die der Vorstand hier auf diesem Weg gern eingehen möchte. 

Die Satzung des SBB folgt in Ihrer Struktur und in weiten Teilen des Inhalts der Mustersatzung unseres Dachverbandes (DAV). Alle Sektionen sind angehalten, die Inhalte der Mustersatzung in ihren eigenen Satzungen abzubilden. Aus diesem Grund soll der entsprechende Punkt auch übernommen werden. 

Die Umlage wäre nur bei einem unvorhersehbarem Finanzbedarf und im einmaligen Fall und nach Beschluss durch eine Mitgliederversammlung möglich. Sollte ein solcher Fall eintreten, dann müsste die Mitgliederversammlung die Höhe der Umlage festlegen und dem unvorhersehbaren Finanzbedarf entsprechen. Dieser kann also auch niedriger sein als dieser festgelegte Maximalbetrag. 

Das Werkzeug der Umlage ist ein sinnvolles und der Vorstand steht grundsätzlich dazu, da die Möglichkeit eine Umlage zu erheben, die Sicherheit des Vereins erhöht und der Handlungsspielraum der Mitgliederversammlung erweitert wird. Bei der Vorstellung der Satzungsänderung zum Satzungsstammtisch im vergangenen Jahr erreichten uns keine kritischen Stimmen zur geplanten Satzungsänderung. Nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt erreichten uns zur Umlage zusammengefasst zwei Kritikpunkte: 

  1. vielen Mitgliedern ist der Faktor bzw. der Maximalbetrag der Umlage zu hoch.
  2. vielen Mitgliedern ist die einfache Mehrheit für den Beschluss einer solchen Umlage eine zu niedrige Hürde.

Die Kritikpunkte kann der Vorstand nachvollziehen. Deshalb wird der Vorstand zur außerordentlichen Mitgliederversammlung beantragen, den Faktor auf den zweifachen Jahresbeitrag zu reduzieren und die Mehrheitsverhältnisse einer Abstimmung auf 2/3 zu erhöhen. Der Vorstand hofft, damit eure Sorgen aufzufangen. 

Mit unserer aktuell gültigen Satzung ohne Umlagenregelung sind wir bisher gut zurechtgekommen. Eine von allen getragene Regelung einer möglichen Umlage würde die Sicherheit für unseren Bund erhöhen und dafür wirbt der Vorstand. Für das praktische Vereinsleben wird die Umlagenregelung so relevant sein, wie die Regelung zur Auflösung des Vereins.

Wir sind überzeugt, dass es uns gelingt, offene Fragen zur Mitgliederversammlung zu klären und eure Sorgen auszuräumen.

Viele Grüße 
Uwe Daniel, Thomas Eckert
1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender

Alle Informationen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2023 findet ihr auf der Seite zur MV.