Die Kommission Ethik und Regeln ist eine Arbeitsgruppe des SBB, die sich mit der Sächsischen Kletterethik und der praktischen Anwendung der Sächsischen Kletterregeln beschäftigt. Dazu zählen insbesondere:
Die KER hat eine Geschäftsordnung und besteht aus acht Mitgliedern, die für jeweils drei Jahre durch den Vorstand des SBB berufen werden. Weitere Mitglieder der KER sind der Vorstand für Bergsteigen und der Leiter der AG Felsklettern (AGF). Zu den Sitzungen werden in der Regel auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der Akademischen Sektion und der Sektion Dresden als Gäste eingeladen.
Die KER arbeitet eng mit den anderen Arbeitsgruppen des SBB zusammen. Wenn Themen mit Bezug zur Klettertechnischen Abteilung (KTA) oder zur Arbeitsgruppe für neue Wege (AGnW) diskutiert werden, werden jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter dieser Arbeitsgruppen als Gäste eingeladen. Weitere Gäste oder Sachverständige können zu Sitzungen hinzugezogen werden, wenn dies thematisch erforderlich ist.
Die KER hat ein Vetorecht gegenüber den Beschlüssen der AGF. Ein solches Veto muss
Die KER führt in der Regel jährlich mindestens zwei ordentliche Sitzungen durch. Die KER kann zudem außerordentliche Sitzungen durchführen, wenn dies von mindestens vier ihrer Mitglieder, der Leitung der KER oder vom Vorstand des SBB verlangt wird. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen, wobei die KER beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist.
Die Sitzungen der KER sind nicht öffentlich, die Beschlüsse und deren Begründungen sind in den Protokollen einsehbar.