Mitgliederversammlung | Sächsischer Bergsteigerbund

Mitgliederversammlung

Der Vorstand beruft mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Sie ist das höchste Gremium des Vereins.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Dinge:

  • Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes und der Jahresrechnung;
  • Entlastung des Vorstands;
  • Genehmigung des Haushaltsvoranschlags;
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr;
  • Wahl des Vorstands, des Ehrenvorsitzenden und der Rechnungsprüfer;
  • Beschluss über Anträge, die mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht wurden;
  • Änderung der Satzung;
  • Auflösung des Vereins.