Zeitweises Boofenverbot tritt in Kraft | Sächsischer Bergsteigerbund

Zeitweises Boofenverbot tritt in Kraft

Ab dem 20. Mai 2022 tritt ein zeitweiliges Boofenverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz in Kraft. Die Nationalparkverwaltung hat diese in ihren Grundzügen gemeinsam mit Bergsport- und Naturschutzverbänden sowie dem Tourismusverband erarbeitete Maßnahme ergriffen, um unter anderem ein weiteres Absinken der Brutvogelzahlen vor allem bei Wanderfalken aufhalten zu können und auch für weitere Tierarten im Nationalpark eine störungsarme Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen.

Befristet bis 2025 soll das Verbot des Freiübernachtens jeweils vom 1. Februar bis 15. Juni gelten. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 „Boofen“ in Verbindung mit dem Klettersport weiterhin erlaubt. Die offizielle Anhörung der Verbände wurde kürzlich abgeschlossen und die Stellungnahmen ausgewertet. Damit können diese Änderungen im Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark eingetragen und in den nächsten Tagen im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht werden. Während der nächsten drei Jahre wird das Projekt gemeinsam von der Nationalparkverwaltung und den Verbänden begleitet und der Erfolg der Maßnahme überprüft. In diesem Zeitraum werden auch Gespräche mit den Verbänden für eine langfristige Regelung ab 2026 geführt.

Das zeitweise jährliche Boofenverbot wurde in intensiven Gesprächen mit den beteiligten Verbänden und den Kommunen der Nationalparkregion erarbeitet. Bei der anschließenden Anhörung konnten zwar nicht alle der teilweise gegensätzlichen Einwände berücksichtigt, aber ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden.

Die vollständige Pressemitteilung des Nationalparkes Sächsische Schweiz findet Ihr auf deren Website.