Sicherungsmittel aus Schlingenmaterial – UFO | Sächsischer Bergsteigerbund

Sicherungsmittel aus Schlingenmaterial – UFO

In böhmischen Sandstein-Klettergebieten ist ein neuartiges Sicherungsmittel aus Schlingenmaterial – UFO – entwickelt worden, welches jetzt kommerziell verfügbar ist und damit auch in Sachsen Verbreitung findet. Bei vielen Bergfreunden bestand Unsicherheit, ob das UFO als geschickte Form einer Schlinge den Anforderungen der Sächsischen Kletterregeln entspricht, oder als Klemmgerät gewertet wird und damit unzulässig ist. Aus Sicht vieler war eine Regelneuformulierung zur Klarstellung zwingend notwendig, unabhängig davon, ob das UFO nun zugelassen werden soll oder nicht.
Nach intensiven, teils kontroversen Diskussionen in den Kletterclubs, bei der AGF und der KER ist der Vorstand dem Mehrheitsvotum der KER gefolgt und hat am 06.05.2013 eine entsprechende Änderung der Kletterregeln beschlossen, mit dem Ziel die Benutzung des UFOs zuzulassen.

Daraufhin hatte Bergfreund Uwe Fretter einen Antrag gestellt, wonach die Regeländerung entweder von der Mitgliederversammlung beschlossen werden soll oder den Stand von vor dem 06.05.2013 behalten soll.

Nun wurde fristgemäß durch Florian Friedrich im Namen der Kletterklubs KV AusSteiger, TSV Exenjäger, FKR Freie Kletterer Radeberg, KC Schneckenfänger, KV Schwerelos und TC Vexirtürmer ein zweiter Antrag gestellt. Diese Bergfreunde wollten eine vollwertige Zulassung textiler Klemmgeräte ohne die Einschränkung: „mindert den sportlichen Wert der Begehung“ in den Sächsischen Kletterregeln erreichen.

Beide Anträge wurden auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des SBB am 25.07.2013 behandelt.
Über die Anträge wurde in Reihenfolge des Antragseingangs abgestimmt.

Antrag Uwe Fretter: 54 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen bei 13 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt

Über beide Teile des  Antrags von Florian Friedrich wurde getrennt abgestimmt.

Teil 1 (Formulierungsänderung): 53 Ja-Stimmen, 87 Nein-Stimmen bei 25 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt
Teil 2 (Streichung von … mindert den sportlichen Wert…): 91 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen bei 24 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag angenommen.

§2.2 der Sächsischen Kletterregeln Sicherungs- und Hilfsmittel lautet nun:

Als Sicherungsmittel dürfen Seil, Seilschlingen, Karabiner, Ringe, Nachholschäfte und Abseilösen benutzt werden.
Die Verwendung von Klemmkeilen und -geräten ist nur dann zulässig, wenn sie vollständig aus herkömmlichem textilem Schlingenmaterial bestehen.
Die Verwendung von künstlichen Hilfsmitteln, durch die der Kletterer bei der Fortbewegung unterstützt wird, ist verboten. Dazu gehören
– das Benutzen aller Sicherungsmittel als Griff oder Tritt;
– das Anbringen und Verwenden von künstlichen Haltepunkten;
– das Benutzen von Leitern, Bäumen, herbeigeschafften Blöcken, Baumstämmen u. ä.;
– Seilwurf und Seilzug.
Der Gebrauch von chemischen und mineralischen Stoffen, die zur Erhöhung der Reibung am Felsen dienen sollen (z. B. Magnesia), ist verboten.
Jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Veränderung der festen Felsoberfläche, die eine Besteigung ermöglicht, erleichtert oder erschwert, ist verboten. Das gilt auch für Veränderungen, die vorgenommen werden, um Sicherungsmittel überhaupt oder besser anbringen zu können. Eine Ausnahme bildet das Anbringen der Löcher für Ringe. Das Entfernen von brüchigen Felsteilen oder Lockermassen ist nur gestattet, wenn diese eine Gefährdung des Kletterers darstellen. Dazu dürfen Teile der Kletterausrüstung benutzt werden.

Damit sind rein textiele Klemmgeräte als vollwertiges Sicherungsmittel zugelassen.

Ein Bund UFO's in verschiedenen Größen