Der Vorstand des Sächsischen Bergsteigerbund e. V. (SBB) lädt zur Mitgliederversammlung 2024 ein. Diese findet am Montag, den 10. November 2025, um 18:00 Uhr statt.
Wir treffen uns in diesem Jahr in der JohannStadthalle, Holbeinstraße 68, 01307 Dresden.
Teilnahmeberechtigt an der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des SBB. Bitte bringt euren Mitgliedsausweis mit. Stimmberechtigt nach Satzung sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr, mit Ausnahme der Gastmitglieder (Kategorie C).
1. Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung 3. Wahl des Protokollführers 4. Wahl eines Protokollunterzeichners 5. Bestätigung der Tagesordnung 6. Ehrungen 7. Geschäftsbericht (vergangene 12 Monate) 8. Jahresrechnung Vorjahr 9. Bericht der Rechnungsprüfung für das Vorjahr 10. Entlastung des Vorstandes für das Vorjahr 11. Beschluss des Haushaltsplans für das Folgejahr 12. Wahlen 12.1. Vorstand für Ausbildung 12.2. Vorstand für Natur und Umweltschutz 13. Satzungsänderungen 13.1. Satzungsänderung zur Übernahme der DAVSatzung 13.2. Satzungsänderung zum digitalen Mitteilungsblatt 14. Sachstand zur Hütte Saupsdorf und zur Erweiterung der Geschäftsstelle 15. Anträge an die Mitgliederversammlung 16. Schluss der Versammlung
Hinweis zu den Wahlen in Tagesordnungspunkt 12 Nach § 15 unserer Satzung müssen die Vorstände für Natur- und Umweltschutz sowie für Ausbildung gewählt werden. Die in diesem Jahr kooptierten Vorstände Rainer Petzold (Natur- und Umweltschutz) sowie Arndt-Christian Wagner (Ausbildung) stellen sich der Wahl.
Hinweis zum Tagesordnungspunkt 13.1 Vor zwei Jahren hat der DAV die Mustersatzung für Sektionen geändert. Die Sektionen des Alpenvereins sind aufgefordert, die geänderten Passagen in ihre Sektionssatzungen zu übernehmen. Die betreffenden Stellen sind in Form einer Synopse auf unserer Internetseite einsehbar und aus Platzgründen nicht in dieser Ausgabe abgedruckt. Für den § 2 „Vereinszweck“ wird vorgeschlagen, die Begriffe Diskriminierungsfreiheit und Klimaschutz aufzunehmen. Für den § 3 wird vorgeschlagen, diesen umzustrukturieren und den Begriff der Jugendhilfe aufzunehmen. Für den § 4 wird vorgeschlagen, die bestehende Regelung zur Veräußerung von Berghütten anzupassen. In den §§ 13 und 22 ist eine Anpassung mit Bezug auf die Sektionsjugendordnung vorgesehen. Der genaue Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen ist der Synopse auf unserer Internetseite (demnächst verfügbar) zu entnehmen. An gleicher Stelle kann auch die vollständige Mustersatzung der Sektionen eingesehen werden.
Hinweis zum Tagesordnungspunkt 13.2 Mit dem vorliegenden Heft des „Neuen Sächsischen Bergsteigers“ erfolgt die formgerechte Einladung zu unserer Mitgliederversammlung. Ihr haltet dieses Heft in den Händen, selbst wenn ihr angegeben habt, dass ihr es nur digital erhalten möchtet. Darüber wundert ihr euch zu Recht. Die postalische Zustellung des Heftes ist aktuell für eine formgerechte Einladung zur Mitgliederversammlung notwendig. Das kostet den Verein Geld, während vielen die digitale Zustellung reicht. Damit dies formgerecht ist, wird eine entsprechende Satzungsänderung vorgeschlagen. Für alle, die das Mitteilungsblatt weiterhin im Briefkasten haben möchten, ändert sich nichts. Die vorläufige Tagesordnung sowie die Bekanntgabe von Termin und Ort werden auch weiterhin im Heft stehen. Ein genauer Wortlaut der vorgeschlagenen Satzungsänderung findet sich auf unserer Internetseite.