Sozialtarif | Sächsischer Bergsteigerbund

Sozialtarif

Damit die Teilhabe an unserem Vereinsleben auch sozial benachteiligten Mitgliedern ermöglicht werden kann, wurde auf der Mitgliederversammlung vom 16.Mai 2022 die Einführung eines Sozialtarifs beschlossen. Das Konzept zur Umsetzung wurde in Zusammenarbeit von Geschäftsstelle und Antragstellern entwickelt und tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Die Grundlage dafür ist §7 Abs.4 unserer Satzung – „Der Vereinsanteil kann bei Vorliegen besonderer Umstände vom Vorstand auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden“.

Sozial benachteiligte Mitglieder können von nun an, jährlich, einen Antrag auf Vergünstigung des Mitgliedsbeitrages stellen. Dieser muss bis zum 30. November des Vorjahres selbstständig eingereicht werden und ist ein Jahr lang gültig. Anpassungen des Mitgliedsbeitrages nach Beitragseinzug sind nicht möglich. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 55 Euro.

Der Antrag kann formlos und schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Zum Nachweis werden der ALGII-Bewilligungsbescheid und der Dresden-Pass akzeptiert. Bei Auswärtigen werden äquivalente Nachweise der Leistungsberechtigung angenommen.

Inhaber dieser Ermäßigung sind als Kategorie-A Mitglieder geführt. Es gelten alle Rechte und Pflichten nach Paragraphen §6 und §7 der SBB-Satzung.

Berechtigt sind Empfänger von:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Arbeitslosengeld ll oder Sozialgeld (Harz 4)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Barbeträgen vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
  • Leistungen für Menschen, die Asyl beantragen und finanzielle Unterstützung bekommen

Alle Infos sind bei den Mitgliedsbeiträgen und den FAQs zu finden. Bitte wendet euch mit euren Fragen an die Kolleginnen der Mitgliederverwaltung unter mv@bergsteigerbund.de.