Das durch den Borkenkäfer verursachte Absterben und Umfallen der Fichten im Nationalpark nimmt immer größere Ausmaße an. Die Nationalparkverwaltung informierte Ende Januar, dass fast alle Wanderwege im Großen Zschand auf ungewisse Zeit „unpassierbar“, aber nicht gesperrt seien. Viele von Euch werden schon bemerkt haben, dass „unpassierbar“ in diesem Falle keine Floskel ist, sondern dass hunderte großer Fichten mit reichlich Astwerk quer über den Wegen und Pfaden liegen.
Der SBB hatte angesichts der Lage in den letzten Monaten mehrfach um eine Einberufung der AG des Umweltministeriums gebeten. Nachdem monatelang nichts geschah, gibt es nun zumindest vor wenigen Tagen eine erste Terminabfrage des Leiters der Nationalparkverwaltung an die Mitglieder der AG.
Mitte Februar hat der SBB eine Begehung von Schmilkaer Gebiet, Affensteinen und Kleinem Zschand unternommen. Das Ergebnis: Der gesamte alte Fichtenwald ist schon tot oder wird in Kürze absterben. Noch stehen fast alle toten Bäume, aber erste umgebrochene Fichten hängen schräg neben den Wegen. Es ist nur der Frage einer kurzen Zeitspanne bis die Fichten zu Hunderten quer über den Wegen liegen. Ein stärkerer Sturm reicht aus und der Prozess beschleunigt sich. Es steht zu befürchten, dass in Kürze überall „Unpassierbarkeiten“ im Nationalpark hinzukommen werden.
Am 9. März 2021 hatte der SBB die Nationalparkverwaltung und das Umweltministerium zu einem Arbeitstreffen gebeten. Online zugeschaltet waren der Leiter der NPV Herr Zimmermann und vom Ministerium Herr Dr. Krause. In Vorbereitung dieses Treffens wurde vom SBB ein Stufenplan für die Wiederherstellung der durch den Borkenkäfer unpassierbar gewordenen Wanderwege erarbeitet und übergeben.
Der Stufenplan A sieht entlang von noch begehbaren, aber durch umfallende tote Fichten akut gefährdeten Wanderwegen ein vorsorgliches manuelles Heraussägen der Bäume vor.
Der Stufenplan B sieht bei den bereits unpassierbaren Wegen einen Einsatz von Spezialtechnik vor.
Die Behörden erklärten zum Stufenplan A:
Bei einem vorsorglichen Sägen müsse man sich an Recht und Gesetz, darunter EU-Recht und FFH-Prüfung, halten. Das bedeutet, dass die Nationalparkverwaltung für das geordnete Fällen stehender toter Bäume entlang noch begehbarer, aber akut bedrohter Wege für jeden einzelnen Weg eine begründete Ausnahmegenehmigung bei der Landesdirektion, der zuständigen Prüfungsbehörde, sowie eine naturschutzfachliche Prüfung aller Standorte durchführen muss. Dieser Vorgang dauert erfahrungsgemäß eine lange Zeit. Selbst im positiven und schnellsten Fall könnten die Arbeiten erst im Herbst 2021 beginnen.
Der SBB stellte fest, dass durch diese Vorgehensweise eine sehr große Zeitverzögerung entsteht und dass damit die Liste der unpassierbaren Wege wöchentlich bzw. monatlich immer länger wird. Aktuell waren am 9. März, dem Tag des Arbeitstreffens, weitere Wanderwege der Liste der Unpassierbarkeit hinzugefügt worden (u.a. Friensteinstiege, Gehackter Weg).
Zum Stufenplan B, also zum Vorschlag des SBB zum Wiederherstellen der Begehbarkeit bereits zum jetzigen Zeitpunkt unpassierbarer Wege wie z.B. Richter- und Weberschlüchte, gab es seitens der Behörden keine Aussage und keinen auch nur ungefähren Zeitplan. Zugesichert wurde lediglich, dass die heute unpassierbaren Wege (sehr) langfristig freigeschnitten würden, und dass das Wegenetz der Sächsischen Schweiz zwar wohl nicht vollständig, aber weitgehend bestehen bleiben wird. Nach Aussage der Behördenvertreter sei das Wiederherstellen der Wege zumindest kein Ressourcenproblem, das heißt, Personal und Technik stünden prinzipiell zur Verfügung.
Da die Liste der touristisch wertvollen unpassierbaren Wege stetig länger wird, fordert der SBB einen schnellen Maßnahmenplan inkl. eines ungefähren Zeitplans. Angesichts der akuten Ausnahmesituation müssen die üblichen behördlichen Prüfungs- und Entscheidungszeiträume dringend stark gestrafft werden, sonst drohen langjährige und sich ausweitende „Unpassierbarkeiten“.
Peter Rölke, AG Wanderwege