Der Vorstand beruft mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Sie ist das höchste Gremium des Vereins.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Dinge:
- Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes und der Jahresrechnung;
- Entlastung des Vorstands;
- Genehmigung des Haushaltsvoranschlags;
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr;
- Wahl des Vorstands, des Ehrenvorsitzenden und der Rechnungsprüfer;
- Beschluss über Anträge, die mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht wurden;
- Änderung der Satzung;
- Auflösung des Vereins.