Außerordentliche Mitgliederversammlung 2023 | Sächsischer Bergsteigerbund

Außerordentliche Mitgliederversammlung 2023

Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

Gemäß §20 Abs. 4 unserer Satzung beruft der Vorstand hiermit eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein und bittet um zahlreiches Erscheinen aller Mitglieder, da wichtige Entscheidungen für den Verein zu treffen sind. Die Versammlung findet am 06. März 2023 um 18 Uhr statt. Dieses Mal treffen wir uns im Vereinszentrum, Papiermühlengasse 10.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ersten Vorsitzenden
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung
  3. Bestätigung des Versammlungsleiters und des Protokollführers
  4. Bestätigung der Tagesordnung
  5. Erläuterung des Vorstands zur Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung und der anstehenden Satzungsänderung
  6. Antrag des Vorstands auf Beschlussfassung über Satzungsänderungsanträge gemäß der unten aufgeführten Synopse (Version 3 vom 24.11.2022, wie im Heft 04/2022 abgedruckt)
    • 6a) Antrag 1: Änderung § 3 Verwirklichung des Vereinszwecks
    • 6b) Antrag 2: Änderung § 6 Abs. 2 Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung
    • 6c) Antrag 3: Änderung § 7 Abs. 2 neu Mitgliederpflichten
    • 6d) Antrag 4: Änderung § 9 Abs.1 und 4 Aufnahme
    • 6e) Antrag 5: Änderung § 15a Abs. 3 Ehrenvorsitzender
    • 6f) Antrag 6: Änderung § 16 Vertretung
    • 6g) Antrag 7: Änderung § 18 Geschäftsordnung des Vorstands
    • 6h) Antrag 8: Änderung § 20 Einberufung der Mitgliederversammlung
    • 6i) Antrag 9: Änderung § 22 Abs. 1 (alt) Durchführung der Mitgliederversammlung
    • 6j) Antrag 10: Änderung § 21 (alt) Aufgaben der Mitgliederversammlung
    • 6k) Antrag 11: Änderung § 25 Abs. 1 Auflösung
    • 6l) Antrag 12: Änderung § 25 Abs. 2 Auflösung
    • 6m) Antrag 13: Ergänzung § 26 Schlussbestimmungen
  7. Schluss der Versammlung

Teilnahme und Stimmrecht

Teilnahmeberechtigt an der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des SBB. Bitte bringt euren Mitgliedsausweis mit.

Stimmberechtigt nach Satzung sind alle Mitglieder ab 16 Jahren mit Ausnahme der Gastmitglieder (Kategorie C).

Dokumente

In der nachfolgenden Synopse könnt ihr die Synopse mit den geplanten Änderungen anschauen und herunterladen. Zusätzlich haben wir euch die Satzung in der neuen Version mit den geplanten Änderungen zusammengestellt.

Änderungen/Überarbeitungen dieser Seite:
04.01.2023: Die Synopse mit einer Erklärung zu Antrag 3 versehen und ausgetauscht.
16.01.2023: Hinweis auf einen Kommentar des Vorstands zu Antrag 3.