Einen Rückblick auf die Mitgliederversammlung findet ihr hier.
Der Vorstand des Sächsischen Bergsteigerbund e.V. (SBB) lädt zur Mitgliederversammlung 2023 ein. Diese findet am 13. November 2023 um 18 Uhr statt. Wie in den letzten Jahren treffen wir uns wieder im Dresdner Volkshaus, Schützenplatz 14, 01067 Dresden.
Teilnahmeberechtigt an der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Sächsischen Bergsteigerbund e.V. Eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur mit dem SBB Ausweis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis möglich.
Stimmberechtigt nach Satzung sind alle Mitglieder ab 16 Jahren mit Ausnahme der Gastmitglieder in der Kategorie C.
Der Vorschlag zum Haushaltsplan 2024 ist in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren stark im Minus. Dazu gibt es einige Gründe, die wir euch hier zusammengefasst nennen möchten.
In der Vergangenheit haben wir auf eine solche Situation mit einer Beitragserhöhung reagiert (zuletzt 2015 und 2019). Der Vorstand hat sich in diesem Jahr dagegen entschieden, weil wir ohne weiteres ein Jahr mit einem solchen Minus im Plan überstehen. Vergleiche unserer Jahresrechnungen der zurückliegenden Mitgliederversammlungen haben Euch das deutlich gemacht. Weiterhin stehen wir vor einer Erhöhung des Verbands-Beitrages an den DAV, dessen genaue Höhe noch nicht feststeht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir im kommenden Jahr über eine Anhebung der Mitgliedsbeiträge diskutieren müssen.
Installation von Sicherungsautomaten in der Kletterhalle:
Die Mitgliederversammlung des SBB beschließt, daß in der SBB Kletterhalle drei Sicherungsautomaten, wenn möglich, mit Laufkatze installiert werden. Zwei davon an geeigneten Stellen in der Kletterhalle und einen im Außenkletterbereich.
Vollständiger Antrag mit Begründung: Link zum Antrag von Sabine Harpain
Satzungsänderung bezüglich Ehrenamtspauschale (Ergänzung § 15 Abs. 5 neu)
Die Mitglieder des Vorstands nach Abs. 1 können für ihre Vorstandstätigkeit eine Vergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten. Über die konkrete Höhe der jeweiligen Vergütung entscheidet der Vorstand bei Bedarf mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das betroffene Vorstandsmitglied ist dabei vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Der jeweilige Beschluss bedarf der Zustimmung des Ältestenrats.
Vollständiger Antrag mit Begründung: Link zum Antrag von Tom Ehrig
Die Jugend des Sächsischen Bergsteigerbund e.V. stellt den Antrag, die Ergänzung der Sektionsjugendordnung vom 23.09.2023 zu genehmigen.
Delegierte vertreten die Interessen der Sektionsjugend in Gremium außerhalb der Sektionsjugend, insbesondere den in § 1 genannten Dachorganisationen.
Vollständiger Antrag: Link zum Antrag des JSBB
In diesem Jahr wird der Vorstand neu gewählt. Die Grundlage dazu bildet § 15 unserer Satzung.
Aktuell liegt keine Kandidatur für das Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit vor. Falls du Interesse hast, sende uns gern deine Kandidatur für dieses Amt mit einer Kurzvorstellung zu, damit wir es hier an dieser Stelle veröffentlichen können.